BundesBonus
Förderkredit · bis 10 Mio. € Bund

Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel

Zinsgünstiges Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank für den Betriebsmittelbedarf agrar- und ernährungswirtschaftlicher KMU. Bis zu 10 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr, 100 Prozent Finanzierungsanteil. Bei KMU werden zusätzlich Unternehmenskäufe und -übernahmen gefördert. Geltungsdauer bis 31.12.2030.

Max. Kreditrahmen
10 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Landwirtschaftliche Rentenbank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Landwirtschaftliche Rentenbank
Förderhöhe bis zu 10 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel der Landwirtschaftlichen Rentenbank finanziert den agrar- und ernährungswirtschaftlichen Betriebsmittelbedarf von agrargewerblichen Handelsunternehmen, land- und forstwirtschaftlichen Lohn- und Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen der Ernährungswirtschaft und des Ernährungshandwerks sowie Unternehmen der Bioenergieerzeugung, -speicherung oder -verteilung. Bei KMU werden außerdem Unternehmenskäufe und -übernahmen gefördert.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Agrar-/Ernährungswirtschaft, Lohn-/Dienstleistungsunternehmen oder Bioenergieerzeugung als KMU gemäß EU-Definition

Betriebsmittelbedarf der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Keine Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei/Aquakultur oder der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Förderberechtigung prüfen

    Antragsberechtigt sind KMU der Agrar- und Ernährungswirtschaft (agrargewerbliche Handelsunternehmen, Ernährungshandwerk, Lohn- und Dienstleistungsunternehmen, Bioenergieerzeugung/-speicherung/-verteilung). Ohne KMU-Status ist ein Antrag zu beihilfefreien Konditionen möglich.

  2. 02

    Antrag über Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank einreichen

    Antrag auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) stellen.

Häufige Fragen

Wer kann das Programm beantragen?
Antragsberechtigt sind agrargewerbliche Handelsunternehmen, land- und forstwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen der Ernährungswirtschaft und des Ernährungshandwerks sowie Unternehmen der Bioenergieerzeugung, -speicherung oder -verteilung (nur Betriebsmittel). Die Kreditnehmer müssen grundsätzlich KMU im Sinne der EU-Definition sein.
Was wird finanziert?
Finanziert wird der agrar- und ernährungswirtschaftliche Betriebsmittelbedarf. Bei KMU werden außerdem Unternehmenskäufe und -übernahmen gefördert. Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, können zu beihilfefreien Konditionen einen Antrag stellen.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Die Förderhöhe beträgt maximal 10 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr bei einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur sowie mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Umschuldungen, Erwerb von Unternehmensanteilen als Finanzinvestition, Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie Vorhaben mit Verwendungszwecken aus den Ausschlusskriterien der Rentenbank.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
  2. [02]
    Rentenbank Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel
    rentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
  3. [03]
    Aktuelle Konditionen Rentenbank
    rentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank