Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Das Programm 1.000 Moore ist Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung. Es zielt darauf ab, Treibhausgas-Emissionen aus Moorböden bis 2030 um fünf Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu reduzieren. Die geförderten Vorhaben sollen dauerhaft zur Reduktion von Emissionen und Bindung von CO2 in Mooren beitragen sowie zur Bewahrung und zum Schutz der moorspezifischen biologischen Vielfalt.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Wiederzuvernässende Fläche zwischen 5 und 200 Hektar
Naturschutzbedeutsame Moore
Keine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung
Einzelprojekt, keine Verbundprojekte
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Beratungsgespraech mit der ZUG
Vor Antragstellung empfiehlt sich ein Vorgespraech mit dem Programm-Team der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH zur Klaerung der Foerderfaehigkeit von Flaeche und Vorhaben. Kontakt telefonisch oder per E-Mail ueber das Programm-Portal.
- 02
Online-Antrag im ZUG-Foerderportal
Der Antrag wird ueber das Online-Antragsportal der ZUG eingereicht. Erforderlich sind Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Flaechen-Nachweis (Eigentum oder Nutzungsrecht), naturschutzfachliche Bewertung sowie ggf. hydrologische Vorprueferkenntnisse.
- 03
Pruefung durch ZUG mit fachlicher Begleitung des BfN
Die ZUG prueft den Antrag auf foerderrechtliche Voraussetzungen, das Bundesamt fuer Naturschutz unterstuetzt mit fachlicher Bewertung der naturschutzfachlichen Bedeutung der Moorflaeche und der geplanten Wiedervernaessungsmassnahmen.
- 04
Zuwendungsbescheid
Bei positiver Pruefung erhaelt der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid mit der bewilligten Foerderhoehe, Auflagen und der 20-jaehrigen Zweckbindungsfrist. Erst nach Bescheid darf mit dem Vorhaben begonnen werden (kein vorzeitiger Massnahmenbeginn ohne Genehmigung).
- 05
Projektumsetzung mit Zwischenberichten
Wiedervernaessungsmassnahmen werden gemaess Foerderbescheid umgesetzt. Zwischennachweise dokumentieren den Projektfortschritt; Mittelabrufe erfolgen nach Bedarf gegen Vorlage der Belege.
- 06
Verwendungsnachweis und Monitoring
Nach Projektabschluss ist der Verwendungsnachweis mit Sachbericht und zahlenmaessigem Nachweis einzureichen. Anschliessend beginnt die 20-jaehrige Zweckbindung — die Flaeche muss als wiedervernaesstes Moor erhalten bleiben und kann im Rahmen des Monitorings durch BfN/ZUG ueberprueft werden.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Welche Flaechengroesse ist foerderfaehig?
Welche Massnahmen werden gefoerdert?
Wie hoch ist die Foerderquote?
Wie hoch sind die maximalen Foerdersummen?
Wie lange ist die Bindungsdauer der Flaeche?
Bis wann koennen Antraege gestellt werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
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Unsere Quellen
- [01]1.000 Moore – Klimamoorschutz durch Wiedervernässung — Offizielle Programmseitebundesumweltministerium.dePrimärquelleBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- [02]BMUKN — Foerderprogramm 1.000 Moore: Klimamoorschutzbundesumweltministerium.dePrimärquelle
- [03]Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) — Projekttraeger Foerderrichtlinie 1.000 Moorez-u-g.orgRechtsgrundlage
- [04]BfN — Neues Foerderprogramm zur Wiedervernaessung von Moorenbfn.dePrimärquelle
- [05]BMUKN — Aktionsprogramm Natuerlicher Klimaschutz (ANK)bundesumweltministerium.deFachartikel