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Zuschuss Bund

1.000 Moore – Klimamoorschutz durch Wiedervernässung

Förderung für Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (5-200 Hektar). Ziel ist die dauerhafte CO2-Reduktion und der Schutz von Biodiversität. Investive und konzeptionelle Maßnahmen zur Moorrenaturierung.

Zuständig
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Das Programm 1.000 Moore ist Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung. Es zielt darauf ab, Treibhausgas-Emissionen aus Moorböden bis 2030 um fünf Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu reduzieren. Die geförderten Vorhaben sollen dauerhaft zur Reduktion von Emissionen und Bindung von CO2 in Mooren beitragen sowie zur Bewahrung und zum Schutz der moorspezifischen biologischen Vielfalt.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Wiederzuvernässende Fläche zwischen 5 und 200 Hektar

Naturschutzbedeutsame Moore

Keine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung

Einzelprojekt, keine Verbundprojekte

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Beratungsgespraech mit der ZUG

    Vor Antragstellung empfiehlt sich ein Vorgespraech mit dem Programm-Team der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH zur Klaerung der Foerderfaehigkeit von Flaeche und Vorhaben. Kontakt telefonisch oder per E-Mail ueber das Programm-Portal.

  2. 02

    Online-Antrag im ZUG-Foerderportal

    Der Antrag wird ueber das Online-Antragsportal der ZUG eingereicht. Erforderlich sind Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Flaechen-Nachweis (Eigentum oder Nutzungsrecht), naturschutzfachliche Bewertung sowie ggf. hydrologische Vorprueferkenntnisse.

  3. 03

    Pruefung durch ZUG mit fachlicher Begleitung des BfN

    Die ZUG prueft den Antrag auf foerderrechtliche Voraussetzungen, das Bundesamt fuer Naturschutz unterstuetzt mit fachlicher Bewertung der naturschutzfachlichen Bedeutung der Moorflaeche und der geplanten Wiedervernaessungsmassnahmen.

  4. 04

    Zuwendungsbescheid

    Bei positiver Pruefung erhaelt der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid mit der bewilligten Foerderhoehe, Auflagen und der 20-jaehrigen Zweckbindungsfrist. Erst nach Bescheid darf mit dem Vorhaben begonnen werden (kein vorzeitiger Massnahmenbeginn ohne Genehmigung).

  5. 05

    Projektumsetzung mit Zwischenberichten

    Wiedervernaessungsmassnahmen werden gemaess Foerderbescheid umgesetzt. Zwischennachweise dokumentieren den Projektfortschritt; Mittelabrufe erfolgen nach Bedarf gegen Vorlage der Belege.

  6. 06

    Verwendungsnachweis und Monitoring

    Nach Projektabschluss ist der Verwendungsnachweis mit Sachbericht und zahlenmaessigem Nachweis einzureichen. Anschliessend beginnt die 20-jaehrige Zweckbindung — die Flaeche muss als wiedervernaesstes Moor erhalten bleiben und kann im Rahmen des Monitorings durch BfN/ZUG ueberprueft werden.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt ist ein breites Spektrum an Akteuren: Privatpersonen mit Moorflaechen, Kommunen, anerkannte gemeinnuetzige Organisationen (z. B. Naturschutzverbaende), Wasser- und Bodenverbaende, oeffentliche Einrichtungen sowie Unternehmen. Verbundprojekte mit mehreren Partnern werden nicht gefoerdert, nur Einzelprojekte.
Welche Flaechengroesse ist foerderfaehig?
Foerderfaehig sind Wiedervernaessungsprojekte auf naturschutzbedeutsamen Moorflaechen mit einer Groesse zwischen 5 und 200 Hektar pro Projekt. Land- oder forstwirtschaftlich aktiv genutzte Flaechen sind ausgeschlossen — das Programm zielt explizit auf kleine, naturschutzfachlich wertvolle Moore.
Welche Massnahmen werden gefoerdert?
Gefoerdert werden zwei Foerderschwerpunkte: Orientierungsberatungen zur Identifikation geeigneter Wiedervernaessungsflaechen sowie die konkrete Umsetzung von Wiedervernaessungs- und Renaturierungsmassnahmen. Dazu zaehlen Machbarkeitsstudien, hydrologische Planungen, bauliche Massnahmen zur Wiedervernaessung und begleitende Monitoring-Systeme.
Wie hoch ist die Foerderquote?
Die Foerderquote richtet sich nach dem Antragsteller: bis zu 90 Prozent bei privaten Organisationen mit wirtschaftlicher Taetigkeit, bis zu 95 Prozent bei anerkannten gemeinnuetzigen Organisationen, nichtwirtschaftlichen privaten Akteuren, Kommunen und natuerlichen Personen sowie bis zu 99 Prozent bei natuerlichen Personen, denen mindestens 80 Prozent der Projektflaeche gehoeren.
Wie hoch sind die maximalen Foerdersummen?
Im Foerderschwerpunkt 1 (Orientierungsberatung) sind bis zu 30.000 Euro pro Antrag moeglich. Im Foerderschwerpunkt 2.1 (Planung) bis zu 100.000 Euro, in 2.2 (Umsetzung) bis zu 500.000 Euro. Bei Kombination von 2.1 und 2.2 in einem Antrag sind insgesamt bis zu 600.000 Euro foerderfaehig.
Wie lange ist die Bindungsdauer der Flaeche?
Die Zweckbindung der wiedervernaessten Flaeche betraegt 20 Jahre ab Projektende. Damit soll der dauerhafte oekologische und klimaschuetzende Nutzen der Massnahme gesichert werden — Ruecknahme der Wiedervernaessung innerhalb dieses Zeitraums fuehrt zur Rueckforderung der Foerderung.
Bis wann koennen Antraege gestellt werden?
Antraege koennen im aktuellen Foerderaufruf bis zum 15. Juni 2026 ueber das Online-Antragsportal der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht werden. ZUG ist als Projekttraeger fuer die Abwicklung zustaendig, das Bundesamt fuer Naturschutz (BfN) unterstuetzt das BMUKN bei Monitoring und Evaluation.

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Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    1.000 Moore – Klimamoorschutz durch Wiedervernässung — Offizielle Programmseite
    bundesumweltministerium.dePrimärquelleBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
  2. [02]
    BMUKN — Foerderprogramm 1.000 Moore: Klimamoorschutz
    bundesumweltministerium.dePrimärquelle
  3. [03]
  4. [04]
  5. [05]
    BMUKN — Aktionsprogramm Natuerlicher Klimaschutz (ANK)
    bundesumweltministerium.deFachartikel