BundesBonus
Energieförderung

Welcher Rechner für welches Vorhaben?

Energieförderung umfasst KfW 458 (Heizungstausch), BAFA-Einzelmaßnahmen nach BEG-EM, die Einspeisevergütung nach EEG, die Steuerbefreiung für PV-Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG, den Steuerbonus § 35c EStG und kommunale Boni für Steckersolar. Diese Übersicht zeigt, welcher unserer Rechner welches Vorhaben präzise abbildet.

Welche Rechner sind aktuell verfügbar?

Zwei Rechner decken die häufigsten Vorhaben mit echter Datenbasis ab. Der Balkonkraftwerk-Rechner zieht PVGIS-Sonnenertragsdaten pro PLZ und gleicht sie gegen den kommunalen Bonus deiner Stadt ab. Der Wärmepumpe-Rechner aggregiert die KfW-458-Boni (Grund + Geschwindigkeit + Einkommen + Effizienz) und vergleicht das Ergebnis mit dem alternativen § 35c EStG-Steuerbonus.

Wie unterscheiden sich Zuschuss, Steuerbonus und Einspeisevergütung?

Drei Förder-Logiken parallel — jede mit eigener Antrags-Mechanik, eigenem Auszahlungs-Pfad und eigener Kombinierbarkeit. Wer den Unterschied versteht, vermeidet die häufigsten Antragsfehler.

Merkmal Zuschuss (KfW/BAFA) Steuerbonus § 35c EStG Einspeisevergütung EEG
Auszahlung Direktauszahlung nach Verwendungsnachweis Steuermäßigung über 3 Jahre Monatlich vom Netzbetreiber, 20 Jahre
Antrag wann? VOR Auftragsvergabe Im Folgejahr per Steuererklärung Bei Anlagen-Inbetriebnahme
Maximalbetrag bis 70 % der Investition (KfW 458) 8.000 € (20 % von 40.000 €) 7,78 ct/kWh Teileinspeisung (PV bis 10 kWp, ab 1.2.2026)
Kombinierbar mit kommunaler Bonus, ggf. § 35a EStG keine Bundesförderung Eigenverbrauch + Steuerbefreiung § 3 Nr. 72 EStG
Geltungsbereich Heizung, Hülle, Anlagentechnik Selbstbewohnte Immobilie ≥ 10 Jahre Erneuerbare Stromerzeugung

In welcher Reihenfolge solltest du Anträge stellen?

Wer beim Heizungstausch zuerst den Handwerker beauftragt und dann den Förder-Antrag stellt, verliert die komplette Förderung — KfW 458 ist strikt antragsabhängig vor Auftragsvergabe[01]. Diese Reihenfolge minimiert das Risiko:

  1. Energieberatung anfragen — BEG-EM verlangt für die meisten Maßnahmen eine Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten oder eine Fachunternehmer-Erklärung[02].
  2. Förder-Antrag im Portal stellen — KfW 458 läuft im Kundenportal der KfW, BAFA-BEG-EM-Anträge laufen separat über das BAFA-Portal[01][02].
  3. Zusage abwarten — die KfW prüft binnen weniger Wochen. Erst nach schriftlicher Zusage rechtssicher beauftragen.
  4. Beauftragen und Maßnahme umsetzen — der Vertrag mit dem Fachunternehmen darf erst nach KfW-Zusage geschlossen werden.
  5. Verwendungsnachweis einreichen — nach Fertigstellung mit Rechnungen, Fachunternehmer-Bestätigung und ggf. iSFP-Nachweis. Auszahlung folgt.

Welche Vorhaben haben noch keinen eigenen Rechner?

Drei Bereiche sind in Arbeit, weil entweder die Datenlage komplexer ist (BEG-EM mit Reihenfolge-Logik, iSFP-Bonus) oder Affiliate-Anbindung noch fehlt (PV-Dach-Anlagen, Wallbox-Aggregation). Bis dahin verlinken wir auf die Programme einzeln.

  • BEG-EM-Auswahlhilfe: Welche Einzelmaßnahme (Heizung, Hülle, Anlagentechnik) bringt am meisten Förderung — mit iSFP-Bonus und Reihenfolge-Logik[02].
  • PV-Dachanlage: Wirtschaftlichkeit aus Einspeisevergütung[05], Eigenverbrauch und Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG[04].
  • Wallbox: aktuelle regionale Förderprogramme + Eigenverbrauch aus PV.

Die Programme selbst sind in unserer Themen-Welt Energie bereits gepflegt — die spezifischen Rechner folgen.

Häufige Fragen

Wie unterscheiden sich Zuschuss, Steuerbonus und Einspeisevergütung?
Ein Zuschuss (z. B. KfW 458, BAFA BEG-EM) wird ausgezahlt und mindert die Anschaffungskosten direkt — vor Beauftragung beantragen. Der Steuerbonus nach § 35c EStG verteilt 20 % der Sanierungskosten über drei Steuerjahre (max. 40.000 € je Wohnobjekt) — schließt Zuschuss aus, ist aber für selbstbewohnte Immobilien ohne Bonitäts-Hürde nutzbar. Die Einspeisevergütung nach EEG zahlt für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde einen festen Satz über 20 Jahre — nur für PV/Wind/Biomasse.
Kann ich Bundes-Förderung und kommunalen Bonus kombinieren?
Bei Balkonkraftwerken in der Regel ja — der kommunale Bonus (z. B. München 250 €, Köln 200 €) ist eigenständig und kumulierbar mit der 0 %-Mehrwertsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG. Bei KfW 458 dagegen ist die Kombination mit kommunalen Heizungs-Boni nur erlaubt, wenn die Stadt das explizit zulässt — in der Praxis verlangen die meisten Programme „keine andere Bundesförderung". Detail-Logik klärt der jeweilige Rechner.
Wann lohnt sich § 35c EStG mehr als KfW 458?
Wenn dein Steuersatz hoch ist (≥ 42 %), du auf den Antragsweg vor Auftragsvergabe verzichten willst und keine Klima-Geschwindigkeits- oder Einkommens-Boni greifen, kann § 35c EStG faktisch mehr abwerfen — 20 % von 40.000 € = 8.000 € verteilt auf drei Steuerjahre. KfW 458 bleibt aber bei kombinierten Boni (Grund 30 % + Geschwindigkeit 20 % + Einkommen 30 %) im Regelfall überlegen — bis 70 % Förderquote möglich.
In welcher Reihenfolge solltest du Anträge stellen?
Für Zuschüsse gilt fast immer: Antrag VOR Auftragsvergabe. Wer den Heizungsbauer beauftragt, bevor der KfW-458-Antrag im Portal liegt, verliert die komplette Förderung. Die Reihenfolge ist: 1. Energieberater (BEG-EM verlangt iSFP oder Fachunternehmer-Erklärung), 2. Antrag im KfW-/BAFA-Portal, 3. Zusage abwarten, 4. erst dann beauftragen.
Welche Vorhaben haben aktuell noch keinen eigenen Rechner?
BEG-EM-Auswahlhilfe (Heizung vs. Hülle vs. Anlagentechnik mit iSFP-Bonus), PV-Dachanlagen-Wirtschaftlichkeit (Einspeisung + Eigenverbrauch + § 3 Nr. 72 EStG) und Wallbox-Bonus-Aggregation sind in Arbeit. Bis dahin findest du die zugrundeliegenden Programme einzeln in der Themen-Welt Energie — wir verlinken die Originalquellen direkt zur KfW, BAFA und zum Bundesfinanzministerium.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen
    kfw.dePrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau
  2. [02]
    BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  3. [03]
    § 35c EStG — Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  4. [04]
    § 3 Nr. 72 EStG — Steuerbefreiung für PV-Anlagen
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  5. [05]
    EEG 2024 — Erneuerbare-Energien-Gesetz, Einspeisevergütung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz