Pendlerpauschale 2026 — 38 Cent ab Kilometer 1, unbefristet
Die Pendlerpauschale ist eine pauschale Werbungskosten-Regelung im Einkommensteuerrecht. Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, je Arbeitstag und Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 0,38 Euro vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 gilt dieser Satz ab dem ersten Kilometer und ist unbefristet — die frühere Staffelung (30 Cent für Kilometer 1–20, 38 Cent ab Kilometer 21) entfällt zum 1. Januar 2026.
Was hat sich 2026 bei der Pendlerpauschale geändert?
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG zum 1. Januar 2026 grundlegend reformiert[01]. Bis Ende 2025 galt eine gestaffelte Regelung: 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Entfernungskilometer, 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer, befristet bis 31. Dezember 2026. Ab 2026 gilt einheitlich 0,38 Euro pro Kilometer ab Kilometer 1 — die Staffelung entfällt vollständig und der Satz ist unbefristet. Das hebt die Pauschale für Kurz- und Mittelstreckenpendler deutlich an: ein Pendler mit 15 Kilometer einfacher Entfernung kommt nun auf 5,70 Euro pro Arbeitstag statt 4,50 Euro — über 230 Arbeitstage rund 280 Euro mehr Werbungskosten.
Wer kann die Pendlerpauschale geltend machen?
Anspruch hat jeder Arbeitnehmer mit Pendelweg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — unabhängig vom Verkehrsmittel. Auch wer mit dem Fahrrad, zu Fuß, im Carsharing oder in der Fahrgemeinschaft pendelt, kann die Pauschale ansetzen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln gilt der Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Jahr; wer mit dem eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen pendelt, kann auch höhere Beträge ansetzen (Beleg-Pflicht beim Finanzamt). Bei Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung wird die Pauschale pro Heimfahrt einmal pro Woche anerkannt.
Wie wird die Entfernungspauschale berechnet?
Die Berechnung folgt einer einfachen Formel: Arbeitstage × Entfernungskilometer × 0,38 Euro. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung, ungeachtet des tatsächlich gefahrenen Wegs — Ausnahmen für verkehrsbedingt schnellere Umwege müssen begründet werden. Krankheitstage, Urlaub und Homeoffice-Tage zählen nicht als Arbeitstage. Bei einem Wohnortwechsel oder unterschiedlichen Arbeitsstätten muss pro Strecke und Zeitraum getrennt gerechnet werden.
| Einfache Entfernung | Pauschale 2025 (gestaffelt) | Pauschale ab 2026 (einheitlich 0,38 €) | Differenz |
|---|---|---|---|
| 10 km | 690 € | 874 € | +184 € |
| 20 km | 1.380 € | 1.748 € | +368 € |
| 30 km | 2.254 € | 2.622 € | +368 € |
| 50 km | 4.002 € | 4.370 € | +368 € |
| 80 km | 6.624 € | 6.992 € | +368 € |
Was ist die Mobilitätsprämie für Geringverdiener?
Wer ein so niedriges Einkommen hat, dass keine Einkommensteuer anfällt, hat von der Pendlerpauschale keinen direkten Vorteil — sie senkt nur das zu versteuernde Einkommen. Für diesen Fall gibt es die Mobilitätsprämie nach § 101 EStG: 14 Prozent der Pendlerpauschale werden direkt als Prämie ausgezahlt, allerdings nur für den Teil der Pauschale, der das Einkommen unter den Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro pro Person) drücken würde. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 ist auch die Mobilitätsprämie unbefristet verlängert. Anspruch besteht typisch bei Mini-Jobbern mit langem Pendelweg, Teilzeitkräften mit niedrigem Stundenlohn und Auszubildenden.
Wie macht man die Pendlerpauschale in der Steuererklärung geltend?
Die Geltendmachung erfolgt in der Anlage N der Einkommensteuererklärung[02]. Wichtig: nur Tage, an denen tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gependelt wurde, zählen. Homeoffice-Tage zählen nicht für die Pendlerpauschale — dafür gibt es die separate Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro pro Jahr (entspricht 210 Homeoffice-Tagen).
- Arbeitstage zählen: 230 ist die übliche Jahresgrenze bei 5-Tage-Woche, abzüglich Urlaub und Krankheitstagen. Belege brauchst du nicht — das Finanzamt prüft die Plausibilität.
- Entfernung bestimmen: kürzeste Straßenverbindung mit einem Routenplaner (Google Maps, OpenStreetMap). Begründete Umwege (Stau, Baustelle) sind erlaubt, müssen aber belegbar sein.
- In Anlage N Zeile 31–39 eintragen: Adresse Wohnung + Adresse Tätigkeitsstätte + Entfernungskilometer + Arbeitstage. Bei mehreren Tätigkeitsstätten oder Adresswechsel pro Zeitraum eigene Zeile.
- Wer mit dem eigenen Kfz pendelt und über 4.500 Euro kommt: in der Anlage entsprechende Felder ausfüllen und das Kfz angeben. Bei Bedarf Tankrechnungen oder Werkstattbelege bereithalten.
- Bei niedrigem Einkommen prüfen, ob die Mobilitätsprämie nach § 101 EStG zusätzlich beantragt werden muss — wird über die Anlage Mobilitätsprämie der Steuererklärung beantragt.
Service · Steuererklärung
Empfehlung von BundesBonus
Pendelweg in Anlage N — automatisch berechnet
Die neue 38-Cent-Regel ab 2026 erfordert keine umständliche Aufteilung mehr — aber die Plausibilitätsprüfung des Finanzamts achtet auf realistische Arbeitstage und kürzeste Strecke. smartsteuer übernimmt die Routenberechnung, prüft Homeoffice- und Pendel-Mix und füllt die Anlage N automatisch aus.
smartsteuer ausprobierenWelche Stolpersteine kosten regelmäßig Steuerersparnis?
Drei Fehler sind die häufigsten: Erstens Homeoffice-Tage mit Pendel-Tagen vermischen — wer im Homeoffice arbeitet, kann für denselben Tag nicht zugleich Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale ansetzen[03]. Zweitens Hin- und Rückweg getrennt rechnen — die Pendlerpauschale gilt für die einfache Entfernung, nicht für die gesamte Strecke (also nur Hinweg, der Rückweg ist abgegolten). Drittens Wechsel der Tätigkeitsstätte nicht dokumentieren — bei mehreren Arbeitgebern oder einem Wechsel im Jahr braucht es eine getrennte Erfassung pro Zeitraum und Strecke. Wer hier pauschal alles über einen Zeitraum verrechnet, verliert typischerweise die Anerkennung der höheren Strecke.
Häufige Fragen
Gilt die 38-Cent-Pauschale ab Kilometer 1 wirklich für alle Pendler?
Was ist der Unterschied zur Homeoffice-Pauschale?
Wie wirkt sich die Pauschale auf meine Steuerlast aus?
Wann lohnt sich der Einzelnachweis statt Pauschale?
Gilt die Pendlerpauschale auch für Auszubildende und Werkstudenten?
Was passiert bei mehreren Tätigkeitsstätten?
Unsere Quellen
- [01]§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG — Entfernungspauschalegesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [02]§ 101 EStG — Mobilitätsprämie für Geringverdienergesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [03]BMF — Steuerliche Änderungen 2026 inkl. Pendlerpauschalebundesfinanzministerium.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen
- [04]BMF — Steueränderungsgesetz 2025bundesfinanzministerium.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen
- [05]BMF — Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2026 Anhang 14 Entfernungspauschalenesth.bundesfinanzministerium.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen
Verwandte Themen und Tools
- Pendlerpauschale-Detailseite mit Förder-DatenProgramm-Steckbrief, Anlage N, MobilitätsprämieLesen
- Werbungskosten Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €Pauschale wirkt erst beim Übersteigen — wann der Einzelnachweis lohntLesen
- § 35c EStG Sanierung im Eigenheim als weitere Steuer-ErmäßigungWer beruflich pendelt und privat saniert: beide Pfade kombinierenLesen
Zurück zur Ratgeber-Übersicht oder direkt zum Förder-Index.