§ 35a EStG — Steuerbonus für Handwerker und Haushaltsdienstleistungen
§ 35a EStG ist die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen im eigenen Haushalt. Steuerpflichtige können 20 Prozent des Lohnanteils direkt von der Einkommensteuer abziehen, gedeckelt auf 1.200 Euro pro Jahr für Handwerkerleistungen und zusätzlich 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen. Voraussetzung: ordentliche Rechnung mit ausgewiesenem Lohnanteil und Bezahlung per Überweisung — keine Barzahlung.
Was ist § 35a EStG und wer profitiert?
§ 35a EStG ist eine Steuerermäßigung für Aufwendungen im eigenen Haushalt — sie zieht 20 Prozent der Lohnkosten direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer ab[01]. Anders als der Werbungskostenabzug oder die Sonderausgaben mindert sie nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern direkt die Steuerschuld. Die Norm unterscheidet drei Förderkategorien: Handwerkerleistungen (Renovierung, Erhaltung, Modernisierung), haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzhilfe, Gartenpflege, Pflegedienst) und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (festangestellte Haushaltshilfe). Profitieren können alle Steuerpflichtigen mit selbstgenutztem oder gemietetem Haushalt im Inland — Mieter genauso wie Eigentümer.
Wer hat Anspruch auf § 35a EStG?
Anspruch hat jede in Deutschland steuerpflichtige Person mit eigenem Haushalt — gemietet, selbstgenutzt oder Eigentumswohnung. Das Wahlrecht zwischen Ehegatten ist frei, aber beide Bereiche (Handwerker und Haushaltsnah) können nur einmal pro Jahr und Haushalt geltend gemacht werden. Mieter können den Lohnanteil aus der Nebenkostenabrechnung ihres Vermieters steuerlich nutzen, sofern dieser die haushaltsnahen Leistungen (Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege) gesondert ausweist[02]. Vermieter selbst können ihre Aufwendungen für vermietete Objekte nicht über § 35a, sondern nur als Werbungskosten geltend machen.
Welche Leistungen fallen unter § 35a EStG?
Die Abgrenzung zwischen Handwerker und Haushaltsnah entscheidet über die Höhe der maximalen Steuerermäßigung. Handwerkerleistungen sind alle Maßnahmen zur Erhaltung, Renovierung, Modernisierung oder Reparatur — vom Maler über den Heizungsmonteur bis zum Wallbox-Elektriker. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die normalerweise von einem Haushaltsmitglied selbst erledigt würden — Putzen, Kochen, Kinderbetreuung, Pflege.
| Leistung | Kategorie | Maximal-Bonus pro Jahr |
|---|---|---|
| Wallbox- oder Heizungsinstallation durch Elektriker | Handwerker | 1.200 € |
| Heizungswartung, Schornsteinfeger, Reparaturen | Handwerker | 1.200 € |
| Maler-, Tapezier-, Fliesenleger-Arbeiten | Handwerker | 1.200 € |
| Reinigungsfirma, Putzfrau, Fensterputzer | Haushaltsnah | 4.000 € |
| Gartenpflege, Heckenschnitt, Winterdienst | Haushaltsnah | 4.000 € |
| Pflegedienst, Betreuung Älterer im Haushalt | Haushaltsnah | 4.000 € |
| Festangestellte Haushaltshilfe (Mini- oder Vollzeit) | Haushaltsnahe Beschäftigung | 4.000 € |
Wie hoch ist die Steuerermäßigung konkret?
Der Bonus berechnet sich auf den Lohnanteil der Rechnung — Material wird nicht gefördert. Beispiel: Eine Wallbox-Installation kostet 1.200 Euro brutto, davon 800 Euro Lohn und 400 Euro Material. Steuerermäßigung: 20 Prozent von 800 Euro = 160 Euro Direktabzug von der Einkommensteuer. Die Maxima 1.200 Euro für Handwerker und 4.000 Euro für haushaltsnah sind jährliche Caps — beide gelten parallel pro Jahr und Haushalt. Wer das Maximum für Handwerker ausschöpfen will, braucht 6.000 Euro Lohnanteil im Jahr; für das Haushaltsnah-Maximum 20.000 Euro. Reisekosten, Anfahrt und Maschinenmieten zählen zum Lohnanteil und sind ebenfalls förderfähig.
Wie macht man § 35a EStG in der Steuererklärung geltend?
Die Geltendmachung erfolgt nachträglich über die Einkommensteuererklärung des Jahres, in dem die Rechnung bezahlt wurde[03]. Pflicht: ordentliche Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Lohn- und Materialanteil und Bezahlung per Überweisung oder Lastschrift. Bar-Zahlung disqualifiziert komplett — auch Teile davon können dann nicht mehr abgesetzt werden. Die Belege müssen bis zur Bestandskraft der Steuerveranlagung aufbewahrt werden, das Finanzamt verlangt sie typisch nicht beim Antrag, kann sie aber jederzeit anfordern.
- Beauftragung schriftlich anfragen mit der ausdrücklichen Bitte um Trennung von Lohn und Material in der späteren Rechnung — bei vielen Handwerkern ist das nicht Standard.
- Nach Abschluss der Leistung Rechnung prüfen — Lohnanteil muss separat ausgewiesen sein, Anfahrtskosten zählen zum Lohnanteil. Bei nicht ausgewiesenem Lohnanteil nachfordern.
- Bezahlung ausschließlich per Überweisung, Online-Banking oder Lastschrift — Quittung über Bar-Zahlung disqualifiziert von § 35a.
- Beleg und Kontoauszug aufheben — das Finanzamt kann beide bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids anfordern.
- In der Einkommensteuererklärung des Jahres die Anlage „Sonstiges" Zeile 5–7 ausfüllen — Lohnanteil eintragen, das Finanzamt zieht 20 Prozent direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer ab.
Service · Steuererklärung
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Handwerker- und Haushaltsnah-Lohn in Anlage Sonstiges eintragen
Die zwei Caps (1.200 Euro Handwerker + 4.000 Euro Haushaltsnah) müssen pro Jahr getrennt erfasst werden, der Lohnanteil aus jeder Rechnung passt in eine eigene Zeile. smartsteuer hat die Anlage Sonstiges Zeile 5–7 vorbereitet und prüft, ob du den Lohnanteil korrekt von Material und Anfahrt getrennt hast.
smartsteuer ausprobieren§ 35a oder § 35c EStG — wann lohnt was?
Die beiden Normen schließen sich für dieselbe Leistung gegenseitig aus[04]. § 35c EStG ist die spezielle Norm für energetische Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim — sie fördert 20 Prozent von Material plus Lohn (statt nur Lohn) bis 40.000 Euro pro Objekt über 3 Jahre verteilt. § 35a EStG fördert nur den Lohnanteil, dafür auch nicht-energetische Handwerkerleistungen und ist für Mieter relevant. Wer eine energetische Sanierung im Eigenheim macht, sollte zuerst prüfen ob § 35c oder KfW 261 finanziell besser ist — § 35a ist die Auffangregel für alles andere. Mieter haben oft nur § 35a als Option, weil energetische Sanierungen Sache des Vermieters sind.
Welche Stolpersteine kosten am häufigsten Geld?
Vier klassische Fehler kosten Steuerpflichtige regelmäßig § 35a-Bonus: Erstens Bar-Zahlung — sie disqualifiziert den gesamten Vorgang von der Steuerermäßigung[03]. Zweitens nicht ausgewiesener Lohnanteil — das Finanzamt akzeptiert keine Schätzung, sondern verlangt eine getrennte Position auf der Rechnung. Wer bei einem pauschalen Endbetrag den Lohnanteil nicht nachfordert, verliert die gesamte Ermäßigung für diese Rechnung. Drittens Doppelförderung mit § 35c oder mit Bundeszuschüssen wie BAFA BEG-EM — sobald eine Maßnahme bereits energetisch gefördert wurde, sperrt das § 35a für denselben Lohnanteil. Viertens übersehene Mieter-Möglichkeiten: viele Mieter wissen nicht, dass die Nebenkostenabrechnung haushaltsnahe Lohnanteile (Hausmeister, Reinigung, Gartenpflege) enthält, die ebenfalls über § 35a geltend gemacht werden können.
Häufige Fragen
Was zählt zum Lohnanteil bei § 35a EStG?
Kann ich auch Mieter-Nebenkosten über § 35a absetzen?
Bekomme ich § 35a auch für Putzhilfe, die ich privat bezahle?
Was passiert, wenn der Handwerker den Lohnanteil nicht trennt?
Wird der Bonus rückwirkend geprüft?
Kann ich § 35a für Leistungen im Ausland geltend machen?
Unsere Quellen
- [01]§ 35a EStG — Steuerermäßigung haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungengesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [02]BFH-Urteil VI R 18/14 — Lohnanteil-Trennung bei § 35abundesfinanzhof.deRechtsgrundlageBundesfinanzhof
- [03]BMF-Schreiben vom 09.11.2016 — Anwendung § 35a EStGbundesfinanzministerium.deRechtsgrundlageBundesministerium der Finanzen
- [04]§ 35c EStG für energetische Sanierung als Vorranggesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [05]Verbraucherzentrale — Steuern sparen mit § 35averbraucherzentrale.deFachartikelVerbraucherzentrale Bundesverband
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