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Stille Beteiligungen Existenzgründung und Festigung (MBG Baden-Württemberg)

Die MBG Baden-Württemberg beteiligt sich mit stillen Beteiligungen bis 250.000 Euro an Existenzgründern und jungen Unternehmen in Baden-Württemberg. Das Mezzanine-Kapital stärkt in nahezu allen Branchen die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis bis 3 Jahre nach der Gründung, ohne dass dingliche Sicherheiten nötig sind.

Max. Beteiligung
250.000 €
pro Vorhaben
Zuständig
MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Beteiligung
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg
Förderhöhe bis zu 250.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg (MBG) stärkt Existenzgründer und junge Unternehmen mit Mezzanine-Kapital in Form stiller Beteiligungen. Damit lassen sich Gründungs- und Festigungsvorhaben finanzieren, ohne dass dingliche Sicherheiten gestellt werden müssen. Weil die stille Beteiligung im Insolvenzfall nachrangig ist, rechnen Banken sie dem wirtschaftlichen Eigenkapital zu und verbessern so die Bonität des Unternehmens. Möglich sind stille Beteiligungen bis 250.000 Euro in nahezu allen Branchen; im Einzelfall sind höhere Beträge möglich. Die Förderung richtet sich an Vorhaben in Baden-Württemberg im Rahmen der Existenzgründung sowie der Existenzfestigung bis 3 Jahre nach der Gründung.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Investition bzw. Vorhaben in Baden-Württemberg

Existenzgründung oder Festigung bis 3 Jahre nach der Gründung

Erfolgversprechendes Gründungs- bzw. Unternehmenskonzept

Persönliche Garantie der Gesellschafter

Was bekommst du konkret?

Stille Beteiligung bis 250.000 Euro (im Einzelfall höhere Beträge möglich) mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Das Kapital wird ohne dingliche Sicherheiten bereitgestellt und als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet, was die Bonität gegenüber Banken verbessert. Für die Bereitstellung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 1,0 Prozent des Beteiligungsbetrags an; die Vergütung setzt sich aus einer festen und einer erfolgsabhängigen Komponente zusammen und wird individuell vereinbart.

Wie stellst du den Antrag?

Die stille Beteiligung wird bei der MBG Baden-Württemberg beantragt, unter anderem über das Finanzierungsportal der MBG. Vorausgesetzt werden ein erfolgversprechendes Gründungs- bzw. Unternehmenskonzept sowie eine persönliche Garantie der Gesellschafter. Die MBG prüft das Vorhaben und stimmt Höhe und Konditionen der Beteiligung individuell mit dem Antragsteller ab; eine Kombination mit weiteren Programmen wie KfW-ERP-Kapital für Gründung ist möglich.

Häufige Fragen

Wie hoch kann die stille Beteiligung der MBG ausfallen?
Die MBG Baden-Württemberg vergibt stille Beteiligungen bis 250.000 Euro; im Einzelfall sind auch höhere Beträge möglich. Die Höhe orientiert sich unter anderem am vorhandenen Eigenkapital und lässt sich mit Programmen wie KfW-ERP-Kapital für Gründung kombinieren.
Wer kann die stille Beteiligung für Existenzgründung beantragen?
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie junge Unternehmen, die in Baden-Württemberg investieren. Die Förderung ist im Rahmen der Existenzfestigung bis 3 Jahre nach der Gründung und in nahezu allen Branchen möglich.
Wie lange läuft die Beteiligung und welche Kosten fallen an?
Die stille Beteiligung hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Für die Bereitstellung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 1,0 Prozent des Beteiligungsbetrags an; die laufende Vergütung kombiniert eine feste und eine erfolgsabhängige Komponente und wird individuell vereinbart.
Welche Sicherheiten verlangt die MBG für die stille Beteiligung?
Stille Beteiligungen der MBG werden ohne dingliche Sicherheiten bereitgestellt und von Banken als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet. Vorausgesetzt werden ein erfolgversprechendes Konzept sowie eine persönliche Garantie der Gesellschafter.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Stille Beteiligungen Existenzgründung und Festigung (MBG Baden-Württemberg) — Offizielle Programmseite
    mbg-bw.ermoeglicher.dePrimärquelleMBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg
  2. [02]
    MBG Baden-Württemberg — Programmübersicht
    mbg.dePrimärquelleMBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg
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