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Schülerbeförderung – Erstattung der Schulwegkosten (Bayern)

In Bayern ist die notwendige Schülerbeförderung bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 grundsätzlich kostenfrei. Ab Jahrgangsstufe 11 besteht Anspruch auf Erstattung der Schulwegkosten, soweit sie eine Eigenbeteiligung von 320 Euro je Schüler und Schuljahr – höchstens 490 Euro je Familie – übersteigen.

Zuständig
Freistaat Bayern (Aufgabenträger: Landkreise und kreisfreie Städte)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern (Aufgabenträger: Landkreise und kreisfreie Städte)
Förderhöhe
Zielgruppe Familie

Worum geht es?

Nach dem Bayerischen Schulwegkostenfreiheitsgesetz stellen die Aufgabenträger – bei Grund-, Mittel- und Förderschulen der Schulaufwandsträger, sonst die Landkreise und kreisfreien Städte – die notwendige Schülerbeförderung sicher. Notwendig ist die Beförderung zur nächstgelegenen Schule, wenn der Schulweg in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 länger als 2 Kilometer und ab Jahrgangsstufe 5 länger als 3 Kilometer ist. Schüler mit dauernder Behinderung werden unabhängig von der Entfernung kostenlos befördert. Ab Jahrgangsstufe 11 besteht kein Beförderungsanspruch mehr, aber ein Anspruch auf Kostenerstattung oberhalb der Eigenbeteiligung.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Besuch einer förderfähigen öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule

Schulweg über 2 km (Jgst. 1–4) bzw. über 3 km (ab Jgst. 5)

Ab Jgst. 11 Erstattung oberhalb der Eigenbeteiligung (320 € je Schüler / 490 € je Familie)

Wie stellst du den Antrag?

Die Erstattung wird beim zuständigen Aufgabenträger (Landkreis oder kreisfreie Stadt) bzw. Schulaufwandsträger beantragt. Die Fahrkarten bzw. Nachweise der Schulwegkosten sind beizufügen.

Häufige Fragen

Bis zu welcher Klasse ist die Schülerbeförderung kostenfrei?
Die notwendige Schülerbeförderung ist bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 grundsätzlich kostenfrei, sofern der Schulweg länger als 2 Kilometer (Jahrgangsstufen 1 bis 4) bzw. 3 Kilometer (ab Jahrgangsstufe 5) ist. Schüler mit dauernder Behinderung werden unabhängig von der Entfernung kostenlos befördert.
Wie hoch ist die Eigenbeteiligung ab Jahrgangsstufe 11?
Ab Jahrgangsstufe 11 werden die Schulwegkosten erstattet, soweit sie 320 Euro je Schüler und Schuljahr bzw. höchstens 490 Euro je Familie übersteigen.
Wer bekommt die Fahrtkosten in voller Höhe erstattet?
Familien mit Kindergeldanspruch für drei oder mehr Kinder sowie Familien mit Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Bürgergeld erhalten die notwendigen Fahrtkosten in voller Höhe erstattet.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Schülerbeförderung – Erstattung der Schulwegkosten (Bayern) — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleFreistaat Bayern (Aufgabenträger: Landkreise und kreisfreie Städte)
  2. [02]
    Bayerisches Schulwegkostenfreiheitsgesetz (SchKfrG)
    gesetze-bayern.deRechtsgrundlageFreistaat Bayern (Aufgabenträger: Landkreise und kreisfreie Städte)