BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Land

NRW Förderrichtlinien Denkmalpflege

Mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen die Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Privatpersonen und juristische Personen des privaten Rechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen und Kommunen 30 Prozent. Maximaler Zuschuss 350.000 Euro.

Max. Förderung
350.000 €
pro Antrag
Zuständig
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein-Westfalen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe bis zu 350.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege fördert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein-Westfalen die Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern in NRW. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie juristische und natürliche Personen des Privatrechts. Darüber hinaus werden die wissenschaftliche Erforschung, Erfassung und öffentliche Präsentation von Denkmälern unterstützt. Voraussetzungen: die Zuwendung überschreitet die Summe der Ist-Ausgaben nicht; zweckgebundene Geldspenden werden als Eigenmittel berücksichtigt; eine erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis wird dem Förderantrag beigefügt. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, solange die Gesamtsumme die Gesamtausgaben nicht übersteigt.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Gemeinde, Kirche, Religionsgemeinschaft oder juristische/natürliche Person des Privatrechts

Denkmal in Nordrhein-Westfalen

Erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis liegt vor und wird dem Antrag beigefügt

Zuwendung überschreitet nicht die Summe der Ist-Ausgaben

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 9.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    50 %
    350.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für NRW Förderrichtlinien Denkmalpflege
700.000 €

Förderfähig sind max. 700.000 €

Rechnerische Schätzung
350.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten700.000 €
  • Förderfähige Basis700.000 €
  • Zuschuss– 350.000 €
  • Dein Eigenanteil350.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Antragstellung bei der zuständigen Bezirksregierung (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster). Bei denkmalrechtlichen Erlaubnissen muss die Genehmigung dem Förderantrag beigefügt werden. Über die zuständige Untere Denkmalbehörde wird die Erlaubnis-Vorprüfung gesteuert.

Häufige Fragen

Wer kann das Programm beantragen?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie juristische und natürliche Personen des Privatrechts.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Maximal 350.000 Euro pro Vorhaben. Die Quote beträgt 50 Prozent für natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts und 30 Prozent für Kirchen, Religionsgemeinschaften oder kommunale Gebietskörperschaften.
Welche Bagatellgrenzen gelten?
Im außergemeindlichen Bereich 10.000 Euro, bei Kirchen und Religionsgemeinschaften 25.000 Euro, im gemeindlichen Bereich 50.000 Euro.
Lässt sich der Zuschuss kombinieren?
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist zulässig, sofern die Summe aller Fördermittel und Mittel Dritter die Gesamtausgaben des Vorhabens nicht übersteigt.
Wo wird der Antrag gestellt?
Bei der zuständigen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen. Erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnisse müssen dem Antrag beigefügt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    NRW Förderrichtlinien Denkmalpflege — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein-Westfalen
  2. [02]
    MHKBD NRW Denkmalförderung
    mhkbg.nrwPrimärquelleMinisterium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein-Westfalen
  3. [03]
    Runderlass MHKBD NRW vom 25.11.2025 (Ministerialblatt)
    recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein-Westfalen