Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | L-Bank Baden-Württemberg |
| Förderhöhe | 5.000 € – 10 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Förderdarlehen Landwirtschaft Wachstum richtet sich an landwirtschaftliche, gartenbauliche und weinbauliche Betriebe in Baden-Württemberg. Refinanziert über die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR-Programme 241/242). Junglandwirte bis 41 Jahre erhalten Top-Konditionen mit Zinsbonus. Seit 01.10.2025 zusätzlich Zinsbonus Klimabilanz für Betriebe, die ihre direkten Treibhausgas-Emissionen in einer Klimabilanz erfasst haben.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Sitz oder Betriebsstaette in Baden-Wuerttemberg
Antragsteller muss seinen Unternehmenssitz oder eine Betriebsstaette in Baden-Wuerttemberg fuehren. Die L-Bank ist Staatsbank des Landes und foerdert ausschliesslich Vorhaben mit Bezug zum Bundesland.
Branche Landwirtschaft, Gartenbau oder Weinbau
Foerderfaehig sind Primaerproduzenten der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder des Weinbaus. Reine Handels- oder Dienstleistungsbetriebe ausserhalb dieser Branchen sind ausgeschlossen.
KMU-Status nach EU-Definition
Maximal 250 Beschaeftigte und entweder hoechstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme. Grossunternehmen sind ausgeschlossen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Vorhaben planen und Hausbank ansprechen
Investitionsvorhaben konkretisieren, Kostenkalkulation und Finanzierungsbedarf erstellen, anschliessend Hausbank kontaktieren. Wichtig: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden, sonst entfaellt die Foerderfaehigkeit.
- 02
Foerderantrag WF_1001 ausfuellen
Foerderantrag fuer Darlehen der Wirtschafts- und Landwirtschaftsfoerderung (Formular WF_1001) gemeinsam mit der Hausbank vorbereiten. Bei Bedarf Kumulierungserklaerung WF_1302 und Beihilfeantrag beifuegen. Junglandwirte und Antragsteller mit Klimabilanz markieren die entsprechenden Felder fuer Top-Konditionen und Klimabonus.
- 03
Hausbank reicht Antrag bei der L-Bank ein
Die Hausbank prueft die Bonitaet, bewertet das Vorhaben und leitet den vollstaendigen Antrag inklusive Unterlagen an die L-Bank weiter. Die L-Bank prueft die Foerderfaehigkeit und stellt eine Zusage gegenueber der Hausbank aus.
- 04
Kreditvertrag und Auszahlung
Nach der Zusage schliesst der Antragsteller den Kreditvertrag mit der Hausbank. Die Auszahlung erfolgt entweder vollstaendig oder in Tranchen entsprechend dem Baufortschritt. In den ersten zwoelf Monaten faellt kein Bereitstellungszins an, danach 0,15 Prozent monatlich auf den nicht abgerufenen Betrag.
- 05
Tilgung und laufende Pflichten
Tilgungsbeginn nach den vereinbarten tilgungsfreien Anlaufjahren (bis zu zwei Jahre). Sondertilgungen sind jederzeit gegen Vorfaelligkeitsentschaedigung moeglich. Nachweise zur zweckentsprechenden Verwendung sowie zur Einhaltung der Foerderkriterien sind auf Verlangen vorzulegen.
Häufige Fragen
Wer kann das L-Bank-Darlehen Landwirtschaft Wachstum beantragen?
Was wird über das Programm Landwirtschaft Wachstum gefoerdert?
Wie hoch ist das maximale Darlehen?
Was bringt der Junglandwirt-Bonus?
Wie funktioniert der Zinsbonus Klimabilanz?
Wie wird das Darlehen beantragt?
Kann das Darlehen mit anderen Foerderungen kombiniert werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]L-Bank Produktseite Landwirtschaft Wachstuml-bank.dePrimärquelleL-Bank
- [02]Konditionenuebersicht Landwirtschaftsfoerderungl-bank.dePrimärquelleL-Bank
- [03]Programm- und Konditionenstruktur Landwirtschaftsfoerderungl-bank.dePrimärquelleL-Bank
- [04]Zinsbonus Klimabilanz - Hintergrund und Voraussetzungenl-bank.dePrimärquelleL-Bank
- [05]Ministerium fuer Laendlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Wuerttembergmlr.baden-wuerttemberg.deRegionalMinisterium fuer Laendlichen Raum und Verbraucherschutz BW