BundesBonus
Förderkredit · bis 10 Mio. € Land

L-Bank Landwirtschaft Wachstum

Mit dem Förderdarlehen Landwirtschaft Wachstum unterstützt die L-Bank Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und Weinbaus in Baden-Württemberg bei Investitionen, die Produktionskosten senken oder Produktions- und Arbeitsbedingungen verbessern. Junglandwirte bis 41 Jahre und Betriebe mit Klimabilanz erhalten besonders günstige Zinsen.

Max. Kreditrahmen
10 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
L-Bank Baden-Württemberg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber L-Bank Baden-Württemberg
Förderhöhe 5.000 € – 10 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Förderdarlehen Landwirtschaft Wachstum richtet sich an landwirtschaftliche, gartenbauliche und weinbauliche Betriebe in Baden-Württemberg. Refinanziert über die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR-Programme 241/242). Junglandwirte bis 41 Jahre erhalten Top-Konditionen mit Zinsbonus. Seit 01.10.2025 zusätzlich Zinsbonus Klimabilanz für Betriebe, die ihre direkten Treibhausgas-Emissionen in einer Klimabilanz erfasst haben.

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Antragsteller muss seinen Unternehmenssitz oder eine Betriebsstaette in Baden-Wuerttemberg fuehren. Die L-Bank ist Staatsbank des Landes und foerdert ausschliesslich Vorhaben mit Bezug zum Bundesland.

Foerderfaehig sind Primaerproduzenten der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder des Weinbaus. Reine Handels- oder Dienstleistungsbetriebe ausserhalb dieser Branchen sind ausgeschlossen.

Maximal 250 Beschaeftigte und entweder hoechstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme. Grossunternehmen sind ausgeschlossen.

Junglandwirte bis einschliesslich 41 Jahre erhalten verbilligte Top-Konditionen. Ueber 41 Jahre gelten die Basis-Konditionen ohne Junglandwirt-Bonus.

Fuer den Zinsbonus Klimabilanz (0,25 Prozentpunkte) ist eine aktuelle betriebliche Treibhausgas-Bilanz nach Greenhouse Gas Protocol oder BEK-Standard erforderlich, mindestens Scope 1, nicht aelter als drei Jahre.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Betriebsstaette in Baden-Wuerttemberg

Antragsteller muss seinen Unternehmenssitz oder eine Betriebsstaette in Baden-Wuerttemberg fuehren. Die L-Bank ist Staatsbank des Landes und foerdert ausschliesslich Vorhaben mit Bezug zum Bundesland.

Branche Landwirtschaft, Gartenbau oder Weinbau

Foerderfaehig sind Primaerproduzenten der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder des Weinbaus. Reine Handels- oder Dienstleistungsbetriebe ausserhalb dieser Branchen sind ausgeschlossen.

KMU-Status nach EU-Definition

Maximal 250 Beschaeftigte und entweder hoechstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme. Grossunternehmen sind ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Vorhaben planen und Hausbank ansprechen

    Investitionsvorhaben konkretisieren, Kostenkalkulation und Finanzierungsbedarf erstellen, anschliessend Hausbank kontaktieren. Wichtig: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden, sonst entfaellt die Foerderfaehigkeit.

  2. 02

    Foerderantrag WF_1001 ausfuellen

    Foerderantrag fuer Darlehen der Wirtschafts- und Landwirtschaftsfoerderung (Formular WF_1001) gemeinsam mit der Hausbank vorbereiten. Bei Bedarf Kumulierungserklaerung WF_1302 und Beihilfeantrag beifuegen. Junglandwirte und Antragsteller mit Klimabilanz markieren die entsprechenden Felder fuer Top-Konditionen und Klimabonus.

  3. 03

    Hausbank reicht Antrag bei der L-Bank ein

    Die Hausbank prueft die Bonitaet, bewertet das Vorhaben und leitet den vollstaendigen Antrag inklusive Unterlagen an die L-Bank weiter. Die L-Bank prueft die Foerderfaehigkeit und stellt eine Zusage gegenueber der Hausbank aus.

  4. 04

    Kreditvertrag und Auszahlung

    Nach der Zusage schliesst der Antragsteller den Kreditvertrag mit der Hausbank. Die Auszahlung erfolgt entweder vollstaendig oder in Tranchen entsprechend dem Baufortschritt. In den ersten zwoelf Monaten faellt kein Bereitstellungszins an, danach 0,15 Prozent monatlich auf den nicht abgerufenen Betrag.

  5. 05

    Tilgung und laufende Pflichten

    Tilgungsbeginn nach den vereinbarten tilgungsfreien Anlaufjahren (bis zu zwei Jahre). Sondertilgungen sind jederzeit gegen Vorfaelligkeitsentschaedigung moeglich. Nachweise zur zweckentsprechenden Verwendung sowie zur Einhaltung der Foerderkriterien sind auf Verlangen vorzulegen.

Häufige Fragen

Wer kann das L-Bank-Darlehen Landwirtschaft Wachstum beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg. KMU bedeutet maximal 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme. Junglandwirte bis 41 Jahre erhalten verbesserte Top-Konditionen mit niedrigerem Sollzinssatz.
Was wird über das Programm Landwirtschaft Wachstum gefoerdert?
Gefoerdert werden Investitionen in Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirtschaftsgebaeuden wie Staelle und Hallen, technische Anlagen wie Melk-, Fuetterungstechnik oder Weinpressen, Maschinen wie Schlepper und Maehdrescher, Dauerkulturen sowie die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Ziel ist Senkung der Produktionskosten und Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Reiner Flaechenerwerb wird nur beihilfefrei finanziert, fossile Heizkessel sind seit 1. Januar 2025 ausgeschlossen.
Wie hoch ist das maximale Darlehen?
Das Darlehen bewegt sich zwischen 5.000 Euro Mindestbetrag und 10 Mio. Euro Hoechstbetrag pro Vorhaben. Die Laufzeiten sind frei waehlbar zwischen 6, 8, 10, 15, 20 und 30 Jahren mit bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Sollzinsbindung entspricht der Kreditlaufzeit, maximal 20 Jahre.
Was bringt der Junglandwirt-Bonus?
Antragsteller bis einschliesslich 41 Jahre erhalten die sogenannten Top-Konditionen mit einem deutlich verbilligten Sollzinssatz gegenueber den Basis-Konditionen. Der Bonus gilt fuer Erstniederlasser sowie aktive Junglandwirte und kann mit dem Zinsbonus Klimabilanz kombiniert werden. Der konkrete Zinsvorteil richtet sich nach der jeweils aktuellen Konditionenuebersicht der L-Bank.
Wie funktioniert der Zinsbonus Klimabilanz?
Seit 1. Oktober 2025 koennen Betriebe mit erfasster betrieblicher Treibhausgas-Bilanz einen zusaetzlichen Zinsbonus von 0,25 Prozentpunkten p.a. auf die Basis- oder Top-Konditionen erhalten. Die Klimabilanz muss nach Greenhouse Gas Protocol Agriculture Guidance oder BEK-Standard erstellt sein, mindestens Scope-1-Emissionen abdecken und darf nicht aelter als drei Jahre sein. Erstellung durch einen Berater oder einen Lieferketten-Partner wie Molkerei ist zulaessig.
Wie wird das Darlehen beantragt?
Der Antrag laeuft ueber das Hausbankenprinzip. Antragsteller wenden sich an ihre Hausbank (Bank, Sparkasse, Volksbank) und stellen dort mit dem Formular WF_1001 den Foerderantrag vor Vorhabensbeginn. Die Hausbank prueft die Bonitaet und leitet den Antrag an die L-Bank weiter. Eine Kumulierungserklaerung WF_1302 ist bei Kombination mit weiteren Foerderungen Pflicht.
Kann das Darlehen mit anderen Foerderungen kombiniert werden?
Eine Kombination mit anderen oeffentlichen Foerderprogrammen ist grundsaetzlich moeglich, etwa mit der Agrarinvestitionsfoerderung (AFP) des Landes Baden-Wuerttemberg oder Programmen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Pflicht ist die Kumulierungserklaerung (Formular WF_1302). Bei zu niedrigem Sollzinssatz koennen auch beihilfefreie Konditionen vereinbart werden, um EU-beihilferechtliche Obergrenzen einzuhalten.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    L-Bank Produktseite Landwirtschaft Wachstum
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank
  2. [02]
    Konditionenuebersicht Landwirtschaftsfoerderung
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank
  3. [03]
  4. [04]
  5. [05]
    Ministerium fuer Laendlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Wuerttemberg
    mlr.baden-wuerttemberg.deRegionalMinisterium fuer Laendlichen Raum und Verbraucherschutz BW