Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bund (SGB VIII) – örtliche Jugendämter |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Familie |
Worum geht es?
Die Leistung sichert den Erhalt des familiären Lebensraums, wenn die Hauptbetreuungsperson krankheitsbedingt oder aus anderen zwingenden Gründen ausfällt und das Kindeswohl nicht anderweitig gewährleistet werden kann. Sie soll möglichst verhindern, dass das Kind außerhalb der Familie untergebracht werden muss, obwohl keine erzieherischen Gründe dafür vorliegen. Art, Umfang und zeitliche Dauer der Unterstützung richten sich nach dem konkreten Bedarf im Einzelfall.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Der überwiegend für die Betreuung verantwortliche Elternteil fällt aus gesundheitlichen oder zwingenden Gründen aus
Kindeswohl kann nicht anderweitig (z. B. durch den anderen Elternteil) gewährleistet werden
Angebote in Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege reichen nicht aus
Wie stellst du den Antrag?
Die Unterstützung ist beim örtlich zuständigen Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Gemeinde zu beantragen. Voraussetzung ist, dass der überwiegend verantwortliche Elternteil ausfällt, das Kindeswohl nicht anderweitig (insbesondere durch den anderen Elternteil) gewährleistet werden kann, der familiäre Lebensraum erhalten bleiben soll und Angebote in Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege nicht ausreichen.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf Betreuung des Kindes in Notsituationen?
Wo wird die Unterstützung beantragt?
Wie umfangreich ist die Unterstützung?
Was ist das Ziel dieser Leistung?
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