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Förderkredit · bis 150 Mio. € Bund

IKK – Investitionskredit Kommunen

Mit dem KfW-Investitionskredit Kommunen (Programm 208) finanzieren Kommunen, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände langfristige Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur — bis zu 150 Millionen Euro pro Antragsteller und Jahr.

Max. Kreditrahmen
150 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
KfW Bankengruppe
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber KfW Bankengruppe
Förderhöhe bis zu 150 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der IKK – Investitionskredit Kommunen ist ein zinsgünstiger Förderkredit der KfW für kommunale Investitionen in Deutschland. Förderfähig sind Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen, technische Infrastruktur (Wasser- und Abwasserwirtschaft), Verkehrsinfrastruktur, Stadt- und Dorfentwicklung, Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen, Baulanderschließung und Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete. Auch der Erwerb von Grundstücken als Bestandteil eines Investitionsvorhabens ist förderfähig.

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Antragsberechtigt sind ausschliesslich kommunale Koerperschaften und ihre rechtlich unselbststaendigen Eigenbetriebe. Rechtlich selbststaendige kommunale Unternehmen (GmbH, AG) sind ausgeschlossen — fuer sie ist das Programm IKU (KfW 148) vorgesehen.

Der IKK finanziert Investitionen in die soziale und technische Infrastruktur der Kommune. Reine Betriebs- oder Personalkosten sind nicht foerderfaehig.

Der Kreditbetrag ist bis zu 150 Mio. Euro pro Antragsteller und Jahr moeglich. Eine Untergrenze ist nicht explizit gesetzt — typische Vorhaben starten ab niedrigen sechsstelligen Betraegen.

Die maximale Laufzeit betraegt 20 Jahre bei bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Zinsbindung kann fuer einen Teil der Laufzeit (z. B. 10 Jahre) fest vereinbart werden.

Die Kommune ist verpflichtet, spaetestens 24 Monate nach Vollauszahlung des Kredits einen Verwendungsnachweis ueber die zweckentsprechende Mittelverwendung zu erbringen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Rechtsform des Antragstellers

Antragsberechtigt sind ausschliesslich kommunale Koerperschaften und ihre rechtlich unselbststaendigen Eigenbetriebe. Rechtlich selbststaendige kommunale Unternehmen (GmbH, AG) sind ausgeschlossen — fuer sie ist das Programm IKU (KfW 148) vorgesehen.

Investitionsbereich

Der IKK finanziert Investitionen in die soziale und technische Infrastruktur der Kommune. Reine Betriebs- oder Personalkosten sind nicht foerderfaehig.

Kreditbetrag

Der Kreditbetrag ist bis zu 150 Mio. Euro pro Antragsteller und Jahr moeglich. Eine Untergrenze ist nicht explizit gesetzt — typische Vorhaben starten ab niedrigen sechsstelligen Betraegen.

Verwendungsnachweis-Pflicht

Die Kommune ist verpflichtet, spaetestens 24 Monate nach Vollauszahlung des Kredits einen Verwendungsnachweis ueber die zweckentsprechende Mittelverwendung zu erbringen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Investitionsvorhaben definieren

    Die Kommune legt das zu finanzierende Vorhaben fest (z. B. Schul-Neubau, Sanierung der Wasserversorgung, Strassen-Erneuerung) und kalkuliert das Investitionsvolumen einschliesslich Planungs-, Bau- und Erwerbskosten.

  2. 02

    Antragsdaten in KfW-Web-Anwendung erfassen

    Der IKK 208 wird direkt bei der KfW beantragt — eine Hausbank-Durchleitung entfaellt. Die Antragsdaten werden ueber die KfW-Web-Anwendung fuer kommunale Antragsteller erfasst (Kreditbetrag, Laufzeitvariante, Vorhabensbeschreibung).

  3. 03

    Antrag unterzeichnen und siegeln

    Der ausgefuellte Antrag wird durch die vertretungsberechtigten Personen der Kommune unterzeichnet und mit dem Siegel der Koerperschaft versehen.

  4. 04

    Antrag bei der KfW einreichen

    Der unterzeichnete Antrag wird per Upload ueber die Web-Anwendung, per E-Mail oder per Post an die KfW eingereicht. Die KfW prueft die formale Antragsberechtigung und die Foerderfaehigkeit des Vorhabens.

  5. 05

    Zusage und Zinssatz-Fixierung

    Nach positiver Pruefung erteilt die KfW die Zusage. Der Zinssatz wird mit der Zusage fixiert. Die Kommune erhaelt den Kreditvertrag zur Gegenzeichnung.

  6. 06

    Auszahlung und Verwendungsnachweis

    Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem Baufortschritt (Teilauszahlungen moeglich). Spaetestens 24 Monate nach Vollauszahlung muss die Kommune einen Verwendungsnachweis ueber die zweckentsprechende Mittelverwendung vorlegen.

Häufige Fragen

Wer kann den Investitionskredit Kommunen (KfW 208) beantragen?
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskoerperschaften (Gemeinden, Staedte, Landkreise), deren rechtlich unselbststaendige Eigenbetriebe sowie Gemeindeverbaende und kommunale Zweckverbaende. Rechtlich selbststaendige kommunale Unternehmen (z. B. Stadtwerke in der Rechtsform einer GmbH oder AG) nutzen stattdessen das Programm IKU (Investitionskredit Kommunale und soziale Unternehmen, KfW 148).
Welche Vorhaben sind foerderfaehig?
Foerderfaehig sind kommunale Investitionen in die soziale und technische Infrastruktur. Dazu zaehlen unter anderem Kindergaerten, Schulen und Sporteinrichtungen, Wasser- und Abwasserwirtschaft, Verkehrsinfrastruktur, Stadt- und Dorfentwicklung sowie Krankenhaeuser. Finanziert werden Investitionen einschliesslich Planungs-, Erwerbs-, Bau- und Sanierungskosten.
Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag?
Der Investitionskredit Kommunen kann bis zu 150 Mio. Euro pro Antragsteller und Jahr betragen. Die Kreditsumme ist nicht auf einen Anteil der Investitionskosten begrenzt — eine vollstaendige Finanzierung des Vorhabens ueber den IKK ist moeglich.
Welche Laufzeiten und tilgungsfreien Anlaufjahre sind moeglich?
Die maximale Kreditlaufzeit betraegt 20 Jahre bei bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Die KfW bietet verschiedene Laufzeitvarianten an (z. B. 20 Jahre Laufzeit / 3 Freijahre / 10 Jahre Zinsbindung). In den tilgungsfreien Jahren zahlt die Kommune nur Zinsen, danach beginnt die Tilgung.
Wie hoch ist der Zinssatz?
Die Zinssaetze werden taeglich angepasst und sind in der Konditionenuebersicht der KfW abrufbar. Sie liegen in der Regel deutlich unter den Konditionen einer Geschaeftsbank, da die KfW als bundesweite Foerderbank Refinanzierungsvorteile am Kapitalmarkt weitergibt. Der Zinssatz wird bei Zusage fixiert.
Kann der IKK 208 mit anderen Foerderungen kombiniert werden?
Ja, eine Kombination mit anderen oeffentlichen Foerdermitteln ist grundsaetzlich moeglich. So lassen sich z. B. Zuschuesse aus BEG (Bundesfoerderung effiziente Gebaeude), BAFA-Programmen oder Laender-Programmen mit dem zinsguenstigen Kredit der KfW kombinieren. Eine Doppelfoerderung derselben Kosten ist ausgeschlossen.
Wie laeuft der Antrag — ueber die Hausbank oder direkt bei der KfW?
Im Unterschied zu den meisten KfW-Foerderprogrammen wird der IKK 208 direkt bei der KfW beantragt — eine Hausbank-Durchleitung entfaellt. Die Antragsdaten werden ueber eine Web-Anwendung der KfW erfasst, anschliessend wird der Antrag unterzeichnet und mit Siegel der Kommune per Upload, E-Mail oder Post eingereicht.

Mehr zu IKK – Investitionskredit Kommunen und verwandten Programmen

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Infoblatt DAWI-Beihilfen (PDF)
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  3. [03]
    KfW — Foerderung fuer oeffentliche Einrichtungen (Hub)
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe