Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | KfW Bankengruppe |
| Förderhöhe | bis zu 150 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Der IKK – Investitionskredit Kommunen ist ein zinsgünstiger Förderkredit der KfW für kommunale Investitionen in Deutschland. Förderfähig sind Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen, technische Infrastruktur (Wasser- und Abwasserwirtschaft), Verkehrsinfrastruktur, Stadt- und Dorfentwicklung, Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen, Baulanderschließung und Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete. Auch der Erwerb von Grundstücken als Bestandteil eines Investitionsvorhabens ist förderfähig.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Rechtsform des Antragstellers
Antragsberechtigt sind ausschliesslich kommunale Koerperschaften und ihre rechtlich unselbststaendigen Eigenbetriebe. Rechtlich selbststaendige kommunale Unternehmen (GmbH, AG) sind ausgeschlossen — fuer sie ist das Programm IKU (KfW 148) vorgesehen.
Investitionsbereich
Der IKK finanziert Investitionen in die soziale und technische Infrastruktur der Kommune. Reine Betriebs- oder Personalkosten sind nicht foerderfaehig.
Kreditbetrag
Der Kreditbetrag ist bis zu 150 Mio. Euro pro Antragsteller und Jahr moeglich. Eine Untergrenze ist nicht explizit gesetzt — typische Vorhaben starten ab niedrigen sechsstelligen Betraegen.
Verwendungsnachweis-Pflicht
Die Kommune ist verpflichtet, spaetestens 24 Monate nach Vollauszahlung des Kredits einen Verwendungsnachweis ueber die zweckentsprechende Mittelverwendung zu erbringen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Investitionsvorhaben definieren
Die Kommune legt das zu finanzierende Vorhaben fest (z. B. Schul-Neubau, Sanierung der Wasserversorgung, Strassen-Erneuerung) und kalkuliert das Investitionsvolumen einschliesslich Planungs-, Bau- und Erwerbskosten.
- 02
Antragsdaten in KfW-Web-Anwendung erfassen
Der IKK 208 wird direkt bei der KfW beantragt — eine Hausbank-Durchleitung entfaellt. Die Antragsdaten werden ueber die KfW-Web-Anwendung fuer kommunale Antragsteller erfasst (Kreditbetrag, Laufzeitvariante, Vorhabensbeschreibung).
- 03
Antrag unterzeichnen und siegeln
Der ausgefuellte Antrag wird durch die vertretungsberechtigten Personen der Kommune unterzeichnet und mit dem Siegel der Koerperschaft versehen.
- 04
Antrag bei der KfW einreichen
Der unterzeichnete Antrag wird per Upload ueber die Web-Anwendung, per E-Mail oder per Post an die KfW eingereicht. Die KfW prueft die formale Antragsberechtigung und die Foerderfaehigkeit des Vorhabens.
- 05
Zusage und Zinssatz-Fixierung
Nach positiver Pruefung erteilt die KfW die Zusage. Der Zinssatz wird mit der Zusage fixiert. Die Kommune erhaelt den Kreditvertrag zur Gegenzeichnung.
- 06
Auszahlung und Verwendungsnachweis
Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem Baufortschritt (Teilauszahlungen moeglich). Spaetestens 24 Monate nach Vollauszahlung muss die Kommune einen Verwendungsnachweis ueber die zweckentsprechende Mittelverwendung vorlegen.
Häufige Fragen
Wer kann den Investitionskredit Kommunen (KfW 208) beantragen?
Welche Vorhaben sind foerderfaehig?
Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag?
Welche Laufzeiten und tilgungsfreien Anlaufjahre sind moeglich?
Wie hoch ist der Zinssatz?
Kann der IKK 208 mit anderen Foerderungen kombiniert werden?
Wie laeuft der Antrag — ueber die Hausbank oder direkt bei der KfW?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]KfW 208 — Investitionskredit Kommunen (IKK), offizielle Produktseitekfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [02]Infoblatt DAWI-Beihilfen (PDF)kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [03]KfW — Foerderung fuer oeffentliche Einrichtungen (Hub)kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe