BundesBonus
Förderkredit · bis 5 Mio. € Land

ISB Mittelstandskredit

Zinsverbilligte Investitions- und Betriebsmittelfinanzierungen der ISB für KMU, Freiberufler und Gründer in Rheinland-Pfalz. Darlehen bis 5 Millionen Euro Investitionen oder 2 Millionen Euro Betriebsmittel mit Laufzeiten bis 20 Jahren.

Max. Kreditrahmen
5 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Förderhöhe bis zu 5 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Der ISB Mittelstandskredit richtet sich nach dem ERP-Förderkredit KMU der KfW und wird von der ISB zusätzlich verbilligt. Das Programm gibt es in zwei Varianten: Standard-Mittelstandskredit (665) und mit optionaler 50%iger Haftungsfreistellung (667). Das Programm fördert kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler sowie Gründer bei Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen.

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Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition, Freiberufler sowie Existenzgründer einschließlich Vorgründungsphase und Nebenerwerb.

Sitz oder Betriebsstätte des Antragstellers liegt in Rheinland-Pfalz oder das zu finanzierende Vorhaben wird in Rheinland-Pfalz umgesetzt.

Förderfähig sind Investitionen in Anlagevermögen, Unternehmenserwerb, tätige Beteiligungen, zusätzlicher Betriebsmittelbedarf und Warenlager. Umschuldung und Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen.

Bis zu 5 Mio. Euro für Investitionen, bis zu 2 Mio. Euro für Betriebsmittel und Warenlager. Bei Haftungsfreistellung Kreditobergrenze von 800.000 Euro.

Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Definition sind von der Förderung ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

KMU, Freiberufler oder Gründer

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition, Freiberufler sowie Existenzgründer einschließlich Vorgründungsphase und Nebenerwerb.

Wirtschaftlicher Bezug zu Rheinland-Pfalz

Sitz oder Betriebsstätte des Antragstellers liegt in Rheinland-Pfalz oder das zu finanzierende Vorhaben wird in Rheinland-Pfalz umgesetzt.

Förderfähiges Vorhaben

Förderfähig sind Investitionen in Anlagevermögen, Unternehmenserwerb, tätige Beteiligungen, zusätzlicher Betriebsmittelbedarf und Warenlager. Umschuldung und Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen.

Höchstbetrag je Vorhaben

Bis zu 5 Mio. Euro für Investitionen, bis zu 2 Mio. Euro für Betriebsmittel und Warenlager. Bei Haftungsfreistellung Kreditobergrenze von 800.000 Euro.

Kein Unternehmen in Schwierigkeiten

Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Definition sind von der Förderung ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vorhaben mit Hausbank besprechen

    Antragsteller bespricht das Investitions- oder Betriebsmittelvorhaben mit der eigenen Hausbank und klärt Finanzierungsbedarf, Laufzeit, Sicherheiten und Kombinationen mit weiteren Förderprogrammen.

  2. 02

    Antragsunterlagen zusammenstellen

    Erforderlich sind unter anderem Antragsformular, Investitions- oder Liquiditätsplan, betriebswirtschaftliche Auswertungen, KMU-Erklärung, De-minimis-Erklärung und gegebenenfalls Kumulierungserklärung. Die Hausbank prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit.

  3. 03

    Antrag vor Vorhabensbeginn einreichen

    Die Hausbank reicht den vollständigen Antrag bei der ISB Rheinland-Pfalz ein. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, sonst entfällt die Förderfähigkeit.

  4. 04

    Zusage und Kreditvertrag

    Nach positiver Prüfung erhält die Hausbank die Kreditzusage der ISB. Auf Basis der Zusage schließt die Hausbank den Kreditvertrag mit dem Antragsteller. Der individuelle Zinssatz wird im risikogerechten Zinssystem festgelegt.

  5. 05

    Auszahlung und Mittelverwendung

    Die ISB refinanziert die Hausbank, die das Darlehen an den Endkreditnehmer auszahlt. Die Mittel sind zweckgebunden gemäß Förderzweck einzusetzen. Tilgungsfreie Anlaufjahre richten sich nach der gewählten Variante.

  6. 06

    Verwendungsnachweis und Tilgung

    Nach Abschluss des Vorhabens reicht der Kreditnehmer den Verwendungsnachweis über die Hausbank bei der ISB ein. Die Tilgung erfolgt nach dem vereinbarten Plan, abhängig von Laufzeit (5, 10 oder 20 Jahre) und tilgungsfreien Anlaufjahren.

Häufige Fragen

Wer kann den ISB Mittelstandskredit beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Definition), Einzelunternehmen sowie Freiberufler mit gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit. Auch Existenzgründer vor der Gründung und im Nebenerwerb können den Kredit beantragen. Voraussetzung ist ein wirtschaftlicher Bezug zu Rheinland-Pfalz, in der Regel über Sitz oder Betriebsstätte im Land. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Definition sind ausgeschlossen.
Worin unterscheiden sich Investitions- und Betriebsmittelkredit?
Der ISB Mittelstandskredit umfasst zwei Förderlinien mit unterschiedlichen Kredithöchstbeträgen. Für Investitionen in Anlagevermögen, Unternehmenserwerb oder tätige Beteiligungen sind bis zu 5 Mio. Euro je Vorhaben möglich. Für Betriebsmittel und Warenlager liegt die Obergrenze bei 2 Mio. Euro. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten können finanziert werden, soweit das EU-Beihilferecht eingehalten wird.
Welche Laufzeiten und tilgungsfreien Anlaufjahre sind möglich?
Die Laufzeit richtet sich nach dem Finanzierungszweck. Für Betriebsmittel gilt eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren mit höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr. Warenlager-Finanzierungen laufen bis zu 10 Jahre mit maximal 2 Freijahren. Investitionen können bis zu 20 Jahre laufen mit höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren.
Wie funktioniert der Antrag über die Hausbank?
Der ISB Mittelstandskredit folgt dem Hausbankprinzip. Antragsteller wenden sich an ihre Hausbank, die das Finanzierungsvorhaben prüft und den Antrag an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz weiterleitet. Die Hausbank haftet gegenüber der ISB für die Rückzahlung und ist Ansprechpartner für Auszahlung und Tilgung. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Wie wird der Zinssatz festgelegt?
Der individuelle Zinssatz wird von der Hausbank im risikogerechten Zinssystem nach KfW-Vorgaben ermittelt. Maßgeblich sind die Bonität des Antragstellers und die gestellten Sicherheiten. Die Konditionen werden in Preisklassen abgebildet. Auf einen Endkreditnehmer-Zinsaufschlag durch eine optionale Haftungsfreistellung wird verzichtet.
Was bedeutet die Haftungsfreistellung bis 800.000 Euro?
Auf Antrag kann die ISB der Hausbank eine 50-prozentige Haftungsfreistellung für Kredite bis 800.000 Euro gewähren. Damit reduziert sich das Ausfallrisiko der Hausbank, was die Bereitschaft zur Kreditvergabe bei begrenzten Sicherheiten erhöhen kann. Die Haftungsfreistellung stellt selbst keine Sicherheit dar und führt zu keiner Erhöhung des Endkundenzinses.
Kann der ISB Mittelstandskredit mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Eine Kumulierung mit weiteren öffentlichen Mitteln, zum Beispiel KfW-Programmen, GRW-Zuschüssen oder Bürgschaften, ist grundsätzlich möglich, soweit das EU-Beihilferecht und die jeweiligen Programmbedingungen eingehalten werden. Eine Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben ist nicht förderfähig. Details zur Kumulierung klärt die Hausbank im Vorfeld mit der ISB.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    ISB Mittelstandskredit – Programmseite
    isb.rlp.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
  2. [02]
    Richtlinie ISB Mittelstandskredit
    isb.rlp.deRechtsgrundlageInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
  3. [03]
    Konditionenübersicht Wirtschaftsförderung Darlehen
    isb.rlp.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
  4. [04]
    Merkblatt KMU-Definition
    isb.rlp.deRechtsgrundlageInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
  5. [05]
    Merkblatt Risikogerechtes Zinssystem (RGZS)
    isb.rlp.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)