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Förderkredit · bis 1 Mio. € Land

BAB Liquiditätshilfen Bremen

Die BAB Liquiditätshilfen Bremen sind zinsgünstige Unternehmensdarlehen der Bremer Aufbau-Bank (BAB) bis zu 1 Mio. Euro für KMU und mittelständische Unternehmen in Bremen, die kurzfristige Liquiditätslücken, Betriebsmittelbedarf oder Krisensituationen überbrücken müssen, wenn die Hausbank das Risiko allein nicht tragen kann.

Max. Kreditrahmen
1 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Bremer Aufbau-Bank (BAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bremer Aufbau-Bank (BAB)
Förderhöhe bis zu 1 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Wenn die Geschäftsbank das Risiko scheut, den Finanzierungsbedarf eines Unternehmens allein zu decken, fördert die Bremer Aufbau-Bank (BAB) mit Liquiditätshilfen. Ziel ist die Stärkung und Stabilisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen im Land Bremen. Die Hilfen werden im Rahmen zulässiger Beihilfewerte nach geltenden De-minimis-Regelungen vergeben.

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Das Unternehmen muss seinen Firmensitz oder eine wesentliche Betriebsstätte im Land Bremen (Stadt Bremen oder Bremerhaven) haben. Unternehmen aus anderen Bundesländern sind nicht antragsberechtigt.

Antragsberechtigt sind KMU nach EU-Definition (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz unter 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme unter 43 Mio. Euro) sowie größere mittelständische Unternehmen in Privatbesitz mit einem Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. Euro. Großkonzerne und börsennotierte Gesellschaften sind ausgeschlossen.

Grundsätzlich sind alle Wirtschaftszweige förderfähig, sofern die Maßnahme Arbeitsplätze schafft oder sichert. Reine Holdinggesellschaften ohne eigene operative Tätigkeit sowie bestimmte Sektoren mit beihilferechtlichen Beschränkungen (z. B. Fischerei, Landwirtschaft nach EU-Beihilferecht) können ausgenommen sein.

Voraussetzung ist, dass die finanzierende Hausbank das Kreditrisiko nicht allein übernehmen kann oder will. Die BAB tritt als ergänzender Finanzierungspartner auf, der die Lücke zwischen dem von der Hausbank tragbaren Anteil und dem Gesamtbedarf des Unternehmens schließt.

Die Förderung wird auf Basis der EU-De-minimis-Verordnung gewährt. Pro Unternehmen darf der Gesamtbetrag der De-minimis-Beihilfen innerhalb von drei Steuerjahren den Schwellenwert von 300.000 Euro (ab 2024) nicht überschreiten. Bestehende De-minimis-Hilfen anderer Förderträger sind anzugeben.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen

Das Unternehmen muss seinen Firmensitz oder eine wesentliche Betriebsstätte im Land Bremen (Stadt Bremen oder Bremerhaven) haben. Unternehmen aus anderen Bundesländern sind nicht antragsberechtigt.

KMU oder mittelständisches Unternehmen (Gruppenumsatz max. 500 Mio. Euro)

Antragsberechtigt sind KMU nach EU-Definition (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz unter 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme unter 43 Mio. Euro) sowie größere mittelständische Unternehmen in Privatbesitz mit einem Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. Euro. Großkonzerne und börsennotierte Gesellschaften sind ausgeschlossen.

Gewerbliche Tätigkeit (alle Wirtschaftszweige)

Grundsätzlich sind alle Wirtschaftszweige förderfähig, sofern die Maßnahme Arbeitsplätze schafft oder sichert. Reine Holdinggesellschaften ohne eigene operative Tätigkeit sowie bestimmte Sektoren mit beihilferechtlichen Beschränkungen (z. B. Fischerei, Landwirtschaft nach EU-Beihilferecht) können ausgenommen sein.

Nachgewiesene Finanzierungslücke, die die Hausbank allein nicht deckt

Voraussetzung ist, dass die finanzierende Hausbank das Kreditrisiko nicht allein übernehmen kann oder will. Die BAB tritt als ergänzender Finanzierungspartner auf, der die Lücke zwischen dem von der Hausbank tragbaren Anteil und dem Gesamtbedarf des Unternehmens schließt.

Einhaltung der De-minimis-Beihilferegelung

Die Förderung wird auf Basis der EU-De-minimis-Verordnung gewährt. Pro Unternehmen darf der Gesamtbetrag der De-minimis-Beihilfen innerhalb von drei Steuerjahren den Schwellenwert von 300.000 Euro (ab 2024) nicht überschreiten. Bestehende De-minimis-Hilfen anderer Förderträger sind anzugeben.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Erstberatung bei der BAB Bremen

    Erstes Gespräch mit der BAB-Unternehmensfinanzierung (Kontakt: Andrea Schlüterbusch, Tel. 0421 9600 420) zur Klärung der Förderfähigkeit, des Finanzierungsbedarfs und der passenden Programm-Kombination. Die BAB prüft, ob Liquiditätshilfen, Bürgschaften oder ergänzende Programme in Frage kommen.

  2. 02

    Hausbank einbinden und Konsortialstruktur klären

    Die Hausbank wird über das Vorhaben informiert. Gemeinsam mit BAB und Hausbank wird die Aufteilung des Gesamtdarlehens festgelegt: Welchen Anteil übernimmt die Hausbank, welchen Anteil die BAB? Falls erforderlich, wird parallel eine BAB-Bürgschaft zur Risikominderung für die Hausbank beantragt.

  3. 03

    Unterlagen zusammenstellen und Antrag einreichen

    Erforderliche Dokumente werden aufbereitet: Jahresabschlüsse, BWA, Liquiditätsplanung, Handelsregisterauszug, De-minimis-Eigenauskunft. Der Förderantrag wird vor Projektbeginn bei der BAB Bremen eingereicht. Wichtig: Maßnahmen dürfen nicht vor Antragstellung begonnen werden.

  4. 04

    Bonitäts- und Vorhabenprüfung durch die BAB

    Die BAB prüft die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens, die Plausibilität des Liquiditätsbedarfs und die beihilferechtliche Zulässigkeit. Gegebenenfalls werden ergänzende Unterlagen oder ein aktualisierter Businessplan angefordert. Die Prüfung erfolgt gemeinsam mit der Hausbank.

  5. 05

    Darlehenszusage und Vertragsabschluss

    Nach positiver Prüfung erteilt die BAB eine schriftliche Darlehenszusage mit Konditionen (Betrag, Laufzeit, Zinssatz, Tilgungsplan). Parallel wird der Kreditvertrag mit der Hausbank für deren Anteil abgeschlossen. Beide Verträge bilden zusammen die Gesamtfinanzierung.

  6. 06

    Auszahlung und Nachweisführung

    Das Darlehen wird nach Vertragsabschluss entsprechend dem vereinbarten Auszahlungsplan bereitgestellt. Die BAB kann Verwendungsnachweise verlangen. Bei De-minimis-Beihilfen wird eine Bescheinigung ausgestellt, die das Unternehmen für spätere Förderanträge aufbewahren muss.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt für die BAB Liquiditätshilfen Bremen?
Antragsberechtigt sind KMU nach EU-Definition sowie größere mittelständische Unternehmen in Privatbesitz mit einem Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. Euro, die ihren Sitz oder eine wesentliche Betriebsstätte im Land Bremen haben. Grundsätzlich sind alle Wirtschaftszweige zugelassen, sofern die finanzierte Maßnahme Arbeitsplätze schafft oder sichert. Nicht antragsberechtigt sind Großkonzerne, börsennotierte Gesellschaften ohne Mittelstandscharakter sowie Unternehmen außerhalb Bremens. Auch Unternehmen in bestimmten EU-beihilferechtlich eingeschränkten Sektoren wie Fischerei oder Primärlandwirtschaft sind ausgenommen.
Wann sind die BAB Liquiditätshilfen das richtige Instrument?
Die Liquiditätshilfen kommen in Betracht, wenn ein Unternehmen kurzfristig Liquidität benötigt und die Hausbank das Risiko allein nicht oder nur teilweise tragen kann. Typische Einsatzszenarien sind saisonale Cashflow-Lücken, unerwartete Kostensteigerungen, Forderungsausfälle, Auftragsvorfinanzierungen oder Brückenfinanzierungen zwischen zwei Investitionsphasen. Auch Krisensituationen, in denen das laufende Geschäft kurzfristig stabilisiert werden muss, sind ein klassisches Einsatzfeld. Das Programm ist kein Substitut für die Hausbank, sondern ergänzt deren Finanzierungsbereitschaft dort, wo sie allein an Grenzen stößt.
Wie hoch ist die Förderung und welche Konditionen gelten?
Der maximale Darlehensbetrag beträgt 1 Mio. Euro pro Antrag. Laufzeit und Zinssatz richten sich nach dem konkreten Vorhaben und werden projektindividuell festgelegt. Die BAB orientiert sich dabei an marktüblichen Konditionen unter Berücksichtigung von Bonität, Sicherheitenlage und Förderzweck. Als Förderbank kann sie in vielen Fällen günstigere Konditionen anbieten als eine reine Hausbank-Finanzierung allein. Tilgungsfreijahre zu Beginn der Laufzeit sind möglich und werden im Einzelfall vereinbart. Da die Programmseite keine fixen Zinssätze ausweist, empfiehlt sich eine direkte Anfrage bei der BAB-Unternehmensberatung.
Welche Rolle spielt die Hausbank beim Antrag?
Die Hausbank ist zentraler Partner im Finanzierungsprozess. Die BAB Liquiditätshilfen sind als ergänzende Finanzierung konzipiert: Die Hausbank stellt den Teil des Darlehens bereit, den sie selbst vertreten kann, die BAB übernimmt den darüber hinausgehenden Anteil. Dieses Konsortialmodell ermöglicht eine Gesamtfinanzierung, die für das Unternehmen allein über die Hausbank nicht realisierbar wäre. Die Hausbank bleibt Hauptansprechpartner für das Unternehmen und koordiniert die Einbindung der BAB. Eine direkte Beantragung ohne Hausbank-Beteiligung ist nicht der Regelfall.
Wie läuft das Antragsverfahren ab, und wer trägt welches Risiko?
Der Antrag wird in der Regel gemeinsam mit der Hausbank bei der BAB Bremen eingereicht. Die BAB prüft die Bonität des Unternehmens, die Tragfähigkeit des Vorhabens und die beihilferechtliche Situation (De-minimis). Das Kreditrisiko wird zwischen Hausbank und BAB aufgeteilt: Die Hausbank trägt den Teil, den sie selbst finanziert; die BAB übernimmt das Risiko ihres Darlehensanteils. Je nach Sicherheitenlage kann zusätzlich eine Landesbürgschaft der BAB als Haftungsfreistellung für die Hausbank eingesetzt werden, um das Gesamtrisiko weiter zu reduzieren. Vor Antragstellung ist ein erstes Beratungsgespräch mit der BAB-Unternehmensfinanzierung empfehlenswert.
Lassen sich die Liquiditätshilfen mit anderen BAB- oder KfW-Programmen kombinieren?
Grundsätzlich ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich. Die BAB-Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung kann ergänzend eingesetzt werden, wenn neben dem Liquiditätsbedarf auch Investitionen anfallen. BAB-Bürgschaften können parallel beantragt werden, um der Hausbank eine Haftungsfreistellung zu gewähren und so die Bereitschaft zur Kreditvergabe zu erhöhen. KfW-Programme wie der KfW-Unternehmerkredit oder der ERP-Kredit sind ebenfalls kombinierbar, soweit beihilferechtliche Kumulierungsgrenzen eingehalten werden. Wichtig: Die De-minimis-Schwelle gilt programmübergreifend; alle laufenden Beihilfen müssen bei der Antragstellung offengelegt werden.
Welche Dokumente und Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
Für die Antragstellung bei der BAB sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich: aktuelle Jahresabschlüsse der letzten zwei bis drei Geschäftsjahre, eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), eine Liquiditätsplanung oder einen Finanzierungsplan mit Darstellung des konkreten Bedarfs, ein Handelsregisterauszug sowie ggf. ein Unternehmenskonzept bei größeren Vorhaben. Bei De-minimis-Beihilfen ist eine Eigenauskunft über bereits erhaltene staatliche Beihilfen der letzten drei Steuerjahre Pflicht. Die genaue Unterlagenliste wird im Beratungsgespräch mit der BAB festgelegt.

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