Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bremer Aufbau-Bank (BAB) |
| Förderhöhe | bis zu 1 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Wenn die Geschäftsbank das Risiko scheut, den Finanzierungsbedarf eines Unternehmens allein zu decken, fördert die Bremer Aufbau-Bank (BAB) mit Liquiditätshilfen. Ziel ist die Stärkung und Stabilisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen im Land Bremen. Die Hilfen werden im Rahmen zulässiger Beihilfewerte nach geltenden De-minimis-Regelungen vergeben.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
Das Unternehmen muss seinen Firmensitz oder eine wesentliche Betriebsstätte im Land Bremen (Stadt Bremen oder Bremerhaven) haben. Unternehmen aus anderen Bundesländern sind nicht antragsberechtigt.
KMU oder mittelständisches Unternehmen (Gruppenumsatz max. 500 Mio. Euro)
Antragsberechtigt sind KMU nach EU-Definition (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz unter 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme unter 43 Mio. Euro) sowie größere mittelständische Unternehmen in Privatbesitz mit einem Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. Euro. Großkonzerne und börsennotierte Gesellschaften sind ausgeschlossen.
Gewerbliche Tätigkeit (alle Wirtschaftszweige)
Grundsätzlich sind alle Wirtschaftszweige förderfähig, sofern die Maßnahme Arbeitsplätze schafft oder sichert. Reine Holdinggesellschaften ohne eigene operative Tätigkeit sowie bestimmte Sektoren mit beihilferechtlichen Beschränkungen (z. B. Fischerei, Landwirtschaft nach EU-Beihilferecht) können ausgenommen sein.
Nachgewiesene Finanzierungslücke, die die Hausbank allein nicht deckt
Voraussetzung ist, dass die finanzierende Hausbank das Kreditrisiko nicht allein übernehmen kann oder will. Die BAB tritt als ergänzender Finanzierungspartner auf, der die Lücke zwischen dem von der Hausbank tragbaren Anteil und dem Gesamtbedarf des Unternehmens schließt.
Einhaltung der De-minimis-Beihilferegelung
Die Förderung wird auf Basis der EU-De-minimis-Verordnung gewährt. Pro Unternehmen darf der Gesamtbetrag der De-minimis-Beihilfen innerhalb von drei Steuerjahren den Schwellenwert von 300.000 Euro (ab 2024) nicht überschreiten. Bestehende De-minimis-Hilfen anderer Förderträger sind anzugeben.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Erstberatung bei der BAB Bremen
Erstes Gespräch mit der BAB-Unternehmensfinanzierung (Kontakt: Andrea Schlüterbusch, Tel. 0421 9600 420) zur Klärung der Förderfähigkeit, des Finanzierungsbedarfs und der passenden Programm-Kombination. Die BAB prüft, ob Liquiditätshilfen, Bürgschaften oder ergänzende Programme in Frage kommen.
- 02
Hausbank einbinden und Konsortialstruktur klären
Die Hausbank wird über das Vorhaben informiert. Gemeinsam mit BAB und Hausbank wird die Aufteilung des Gesamtdarlehens festgelegt: Welchen Anteil übernimmt die Hausbank, welchen Anteil die BAB? Falls erforderlich, wird parallel eine BAB-Bürgschaft zur Risikominderung für die Hausbank beantragt.
- 03
Unterlagen zusammenstellen und Antrag einreichen
Erforderliche Dokumente werden aufbereitet: Jahresabschlüsse, BWA, Liquiditätsplanung, Handelsregisterauszug, De-minimis-Eigenauskunft. Der Förderantrag wird vor Projektbeginn bei der BAB Bremen eingereicht. Wichtig: Maßnahmen dürfen nicht vor Antragstellung begonnen werden.
- 04
Bonitäts- und Vorhabenprüfung durch die BAB
Die BAB prüft die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens, die Plausibilität des Liquiditätsbedarfs und die beihilferechtliche Zulässigkeit. Gegebenenfalls werden ergänzende Unterlagen oder ein aktualisierter Businessplan angefordert. Die Prüfung erfolgt gemeinsam mit der Hausbank.
- 05
Darlehenszusage und Vertragsabschluss
Nach positiver Prüfung erteilt die BAB eine schriftliche Darlehenszusage mit Konditionen (Betrag, Laufzeit, Zinssatz, Tilgungsplan). Parallel wird der Kreditvertrag mit der Hausbank für deren Anteil abgeschlossen. Beide Verträge bilden zusammen die Gesamtfinanzierung.
- 06
Auszahlung und Nachweisführung
Das Darlehen wird nach Vertragsabschluss entsprechend dem vereinbarten Auszahlungsplan bereitgestellt. Die BAB kann Verwendungsnachweise verlangen. Bei De-minimis-Beihilfen wird eine Bescheinigung ausgestellt, die das Unternehmen für spätere Förderanträge aufbewahren muss.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt für die BAB Liquiditätshilfen Bremen?
Wann sind die BAB Liquiditätshilfen das richtige Instrument?
Wie hoch ist die Förderung und welche Konditionen gelten?
Welche Rolle spielt die Hausbank beim Antrag?
Wie läuft das Antragsverfahren ab, und wer trägt welches Risiko?
Lassen sich die Liquiditätshilfen mit anderen BAB- oder KfW-Programmen kombinieren?
Welche Dokumente und Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]BAB Bremen - Liquiditätshilfen (Programmseite)bab-bremen.dePrimärquelle
- [02]BAB Bremen - Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung (Kombi-Programm)bab-bremen.dePrimärquelle
- [03]BAB Bremen - Beteiligungskapital BBM (ergänzendes Instrument)bab-bremen.dePrimärquelle
- [04]EU-Verordnung (EU) 2023/2831 - De-minimis-Beihilfen (Schwellenwert 300.000 Euro)eur-lex.europa.euRechtsgrundlage
- [05]KfW Unternehmerkredit - Kombination mit Landesförderungkfw.deFachartikel