BundesBonus
Zuschuss Bund

Arbeitnehmer-Sparzulage

Der Staat fördert mit der Arbeitnehmer-Sparzulage die Anlage vermögenswirksamer Leistungen. Für Beteiligungen am Produktivkapital gibt es 20 Prozent auf bis zu 400 Euro jährlich, für Anlagen im Wohnungsbau 9 Prozent auf bis zu 470 Euro jährlich. Beide Förderwege lassen sich kombinieren, sodass bis zu 870 Euro jährlich begünstigt sind.

Zuständig
Finanzverwaltung des Bundes und der Länder
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Finanzverwaltung des Bundes und der Länder
Förderhöhe
Zielgruppe Arbeitnehmer

Worum geht es?

Viele Arbeitgeber sind aufgrund von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglicher Regelung verpflichtet, ihren Arbeitnehmern vermögenswirksame Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz zu gewähren; Arbeitnehmer können auch Teile ihres Arbeitslohns vermögenswirksam anlegen. Der Staat fördert die Anlage in Beteiligungen am Produktivkapital und im Wohnungsbau mit der Arbeitnehmer-Sparzulage. Maßgebend für die Förderung ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahrs unter Berücksichtigung der steuerlichen Freibeträge für Kinder.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Vermögenswirksame Leistungen als Arbeitnehmer

Zu versteuerndes Einkommen unter der Grenze (40.000 € ledig / 80.000 € zusammenveranlagt)

Anlage in Produktivkapital oder Wohnungsbau

Einhaltung der Festlegungsfrist von in der Regel sieben Jahren

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag mit der Steuererklärung

    Der Antrag wird in der Regel zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt gestellt.

  2. 02

    Jährliche Festsetzung

    Die Sparzulage wird jährlich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung festgesetzt.

  3. 03

    Auszahlung nach Festlegungsfrist

    Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der Festlegungsfrist von in der Regel sieben Jahren in einer Summe an das Anlageinstitut; die notwendigen Daten übermittelt das Anlageinstitut elektronisch.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Für vermögenswirksame Leistungen in Beteiligungen am Produktivkapital beträgt die Zulage 20 Prozent auf bis zu 400 Euro jährlich. Für Anlagen im Wohnungsbau beträgt sie 9 Prozent auf bis zu 470 Euro jährlich. Beide Förderwege lassen sich kombinieren, sodass bis zu 870 Euro jährlich begünstigt sind.
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Ab dem Sparjahr 2024 darf das zu versteuernde Einkommen bei Ledigen 40.000 Euro und bei zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern 80.000 Euro nicht übersteigen. Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahrs unter Berücksichtigung der Freibeträge für Kinder.
Wie beantrage ich die Sparzulage?
Der Antrag wird in der Regel zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt gestellt. Die notwendigen Daten übermittelt das Anlageinstitut elektronisch; eine gesonderte Bescheinigung (Anlage VL) ist seit dem Sparjahr 2017 nicht mehr erforderlich.
Wann wird die Sparzulage ausgezahlt?
Die Sparzulage wird jährlich festgesetzt, aber erst nach Ablauf der Festlegungsfrist von in der Regel sieben Jahren in einer Summe an Ihr Anlageinstitut ausgezahlt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Arbeitnehmer-Sparzulage — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleFinanzverwaltung des Bundes und der Länder
  2. [02]
    § 13 5. VermBG — Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageFinanzverwaltung des Bundes und der Länder