Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Finanzverwaltung des Bundes und der Länder |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Arbeitnehmer |
Worum geht es?
Viele Arbeitgeber sind aufgrund von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglicher Regelung verpflichtet, ihren Arbeitnehmern vermögenswirksame Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz zu gewähren; Arbeitnehmer können auch Teile ihres Arbeitslohns vermögenswirksam anlegen. Der Staat fördert die Anlage in Beteiligungen am Produktivkapital und im Wohnungsbau mit der Arbeitnehmer-Sparzulage. Maßgebend für die Förderung ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahrs unter Berücksichtigung der steuerlichen Freibeträge für Kinder.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Vermögenswirksame Leistungen als Arbeitnehmer
Zu versteuerndes Einkommen unter der Grenze (40.000 € ledig / 80.000 € zusammenveranlagt)
Anlage in Produktivkapital oder Wohnungsbau
Einhaltung der Festlegungsfrist von in der Regel sieben Jahren
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag mit der Steuererklärung
Der Antrag wird in der Regel zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt gestellt.
- 02
Jährliche Festsetzung
Die Sparzulage wird jährlich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung festgesetzt.
- 03
Auszahlung nach Festlegungsfrist
Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der Festlegungsfrist von in der Regel sieben Jahren in einer Summe an das Anlageinstitut; die notwendigen Daten übermittelt das Anlageinstitut elektronisch.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Wie beantrage ich die Sparzulage?
Wann wird die Sparzulage ausgezahlt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Arbeitnehmer-Sparzulage — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleFinanzverwaltung des Bundes und der Länder
- [02]§ 13 5. VermBG — Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulagegesetze-im-internet.deRechtsgrundlageFinanzverwaltung des Bundes und der Länder