§ 35c EStG — 20 % Steuerbonus statt KfW 458.
Wer KfW 458 nicht nutzen kann oder will, hat mit dem Steuerbonus § 35c EStG eine Alternative: 20 % der Sanierungskosten — verteilt auf drei Steuerjahre — als direkte Steuerermäßigung. Maximum: 40.000 € pro Wohngebäude über zehn Jahre. Nicht kombinierbar mit KfW 458.
Wer kann den § 35c-Steuerbonus nutzen?
Nur Selbstnutzer mit eigenem Wohngebäude in Deutschland und ausreichender Einkommensteuerlast. Vermieter sind explizit ausgeschlossen — sie können stattdessen erhöhte Sonder-AfA nach § 7 EStG beantragen. Voraussetzungen: das Gebäude ist mindestens 10 Jahre alt, der Auftrag wurde an einen Fachbetrieb vergeben, die Maßnahme erfüllt die technischen Mindestanforderungen der Energetischen-Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV).
Wann lohnt sich § 35c EStG statt KfW 458?
In drei Fällen: (1) wenn das Vorhaben schon begonnen wurde oder der Vertrag ohne Förder-Bedingung unterschrieben ist — KfW 458 verlangt den Antrag vor Vorhabensbeginn und einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, § 35c nicht. (2) bei akutem Heizungsausfall im Winter ohne Zeit für den KfW-Antragsweg. (3) wenn keine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt werden soll — die kann zwar auch der Fachunternehmer ausstellen, § 35c kommt aber ganz ohne aus. In allen anderen Fällen ist KfW 458 finanziell deutlich besser, weil die Maximal-Förderung seit 21.07.2026 bei 19.600 € (bzw. 22.400 € bei geringem Einkommen) statt nur 6.000 € liegt.
Wie schneidet § 35c EStG gegen KfW 458 ab?
| Aspekt | KfW 458 | § 35c EStG |
|---|---|---|
| Förderquote | 30–80 % | 20 % |
| Maximum | 19.600 € auf 28k € Kosten (80 %: 22.400 €) | 40.000 € auf 200k € Kosten (über 10 J.) |
| Auszahlung | Direkt nach Einbau | Über 3 Steuerjahre verteilt |
| Verteilung | Pauschal | 7 % / 7 % / 6 % |
| Antrag vor Vorhabensbeginn | Pflicht | Nicht nötig |
| Nachweis | BzA (Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmer) | Nicht nötig |
| Selbstnutzung | Pflicht für volle Boni | Pflicht |
| Kombinierbar miteinander | Nein — entweder/oder | |
Faustregel: KfW 458 ist fast immer der bessere Weg. § 35c EStG lohnt nur, wenn der Antragsweg nicht passt (z. B. weil der Auftrag bereits vergeben ist) oder die Steuerlast hoch genug ist, um den 20-%-Anteil tatsächlich auszuschöpfen.
Was bringt § 35c bei 30.000 € Investition?
| Investitionssumme Wärmepumpe | 30.000 € |
| Steuerermäßigung Jahr 1 (7 %) | 2.100 € |
| Steuerermäßigung Jahr 2 (7 %) | 2.100 € |
| Steuerermäßigung Jahr 3 (6 %) | 1.800 € |
| Gesamt-Steuerermäßigung | 6.000 € |
| Vergleich: KfW 458 Maximalfall (80 % von 28.000 €) | 22.400 € |
Im Maximalfall liegt KfW 458 um mehr als das Dreifache über § 35c. Nur wenn KfW nicht in Frage kommt (z. B. weil das Vorhaben schon begonnen wurde), ist § 35c die richtige Wahl.
Häufige Fragen
Wann lohnt sich § 35c EStG statt KfW 458?
Lassen sich KfW 458 und § 35c EStG kombinieren?
Was ist die zeitliche Verteilung der 20 %?
Bekommen Vermieter den § 35c-Steuerbonus?
Unsere Quellen
- [01]§ 35c EStG — Steuerermäßigung für energetische Maßnahmengesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [02]KfW 458 — Heizungsförderung als Alternativekfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
Hauptweg KfW 458 (Hub-Seite) oder die einzelnen Boni: Grundförderung, Klima-Geschwindigkeit, Einkommen, Effizienz.