Auf einen Blick
| Förderart | Sonstige |
|---|---|
| Förderebene | Bundesprogramm |
| Fördergeber | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) informiert auf ELWIS über die Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen vom 23. November 2022. Zur Richtlinie veröffentlicht die Verwaltung ein Handout, Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, gültig ab 24. April 2025) und Besondere Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen (BNBest-Abruf, gültig ab 09. September 2022). Eine Übersichtskarte zeigt den Kombinierten Güterverkehr der Binnenschifffahrt.
Anträge auf Standorterklärung, Anträge auf Förderung und Terminalstammdatenblätter können entweder online im Portal FiBi (Förderung in der Binnenschifffahrt) oder in Schriftform mit den bereitgestellten Vordrucken eingereicht werden. Zu den Unterlagen gehören Erklärungen des Antragstellers zum Finanzierungsplan und zur Gesamtfinanzierung, zu Insolvenzverfahren und Vermögensauskunft, Rückforderungsanordnungen, Unternehmen in Schwierigkeiten, Vorhabenbeginn, Diskriminierungsfreiheit und anderen Förderungen sowie zu subventionserheblichen Tatsachen. Für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Kapitalwertmethode) und die Ermittlung des volkswirtschaftlichen Nutzens stehen Datenblätter bereit; Bürgschaftsmuster für Bank und Dritte liegen ebenfalls vor.
Förderquote, Höchstbetrag und Antragsfristen nennt die Informationsseite nicht; sie ergeben sich aus der Richtlinie.
Passt Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Ist Ihr Unternehmen nicht bundeseigen? |
| Planen Sie eine Investition in eine Umschlaganlage des Kombinierten Verkehrs? |
| Können Sie eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Kapitalwertmethode) und die Ermittlung des volkswirtschaftlichen Nutzens vorlegen? |
| Können Sie die geforderten Erklärungen abgeben (u. a. zu Insolvenzverfahren, Unternehmen in Schwierigkeiten, Vorhabenbeginn, Diskriminierungsfreiheit)? |
Was bekommst du konkret?
Zuwendung zur Projektförderung für Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen nach der Richtlinie vom 23. November 2022. Förderquote und Höchstbetrag nennt die Informationsseite nicht; sie stehen in der Richtlinie.
Wie stellst du den Antrag?
Anträge auf Standorterklärung, Anträge auf Förderung und Terminalstammdatenblätter reichen Sie entweder online im Portal FiBi (Förderung in der Binnenschifffahrt) oder in Schriftform mit den Vordrucken der Verwaltung ein. Beizufügen sind die Erklärungen des Antragstellers (Finanzierungsplan und Gesamtfinanzierung, Insolvenzverfahren, Vorhabenbeginn, Diskriminierungsfreiheit, subventionserhebliche Tatsachen, Korruptionspräventionsrichtlinie), das Terminalstammdatenblatt Teil I und II sowie die Datenblätter zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und zum volkswirtschaftlichen Nutzen. Eine Antragsfrist nennt die Seite nicht; Einzelheiten stehen in der Richtlinie und im Handout.
Häufige Fragen
Was wird mit der Förderung des Kombinierten Verkehrs unterstützt?
Wie stelle ich den Antrag?
Welche Unterlagen gehören zum Antrag?
Wie hoch ist die Förderung und gibt es eine Antragsfrist?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs — Offizielle Programmseiteelwis.dePrimärquelleGeneraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
- [02]Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23. November 2022elwis.deRechtsgrundlageGeneraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
- [03]Handout zur Richtlinieelwis.dePrimärquelleGeneraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.