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Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs

Die Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs ist ein Bundesprogramm der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für Investitionen in Umschlaganlagen nicht bundeseigener Unternehmen. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie vom 23. November 2022. Anträge auf Standorterklärung und Förderung sowie das Terminalstammdatenblatt werden online im Portal FiBi oder in Schriftform eingereicht; zum Antrag gehört eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit Ermittlung des volkswirtschaftlichen Nutzens.

Fördergeber
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Sonstige
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) informiert auf ELWIS über die Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen vom 23. November 2022. Zur Richtlinie veröffentlicht die Verwaltung ein Handout, Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, gültig ab 24. April 2025) und Besondere Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen (BNBest-Abruf, gültig ab 09. September 2022). Eine Übersichtskarte zeigt den Kombinierten Güterverkehr der Binnenschifffahrt.

Anträge auf Standorterklärung, Anträge auf Förderung und Terminalstammdatenblätter können entweder online im Portal FiBi (Förderung in der Binnenschifffahrt) oder in Schriftform mit den bereitgestellten Vordrucken eingereicht werden. Zu den Unterlagen gehören Erklärungen des Antragstellers zum Finanzierungsplan und zur Gesamtfinanzierung, zu Insolvenzverfahren und Vermögensauskunft, Rückforderungsanordnungen, Unternehmen in Schwierigkeiten, Vorhabenbeginn, Diskriminierungsfreiheit und anderen Förderungen sowie zu subventionserheblichen Tatsachen. Für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Kapitalwertmethode) und die Ermittlung des volkswirtschaftlichen Nutzens stehen Datenblätter bereit; Bürgschaftsmuster für Bank und Dritte liegen ebenfalls vor.

Förderquote, Höchstbetrag und Antragsfristen nennt die Informationsseite nicht; sie ergeben sich aus der Richtlinie.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Ist Ihr Unternehmen nicht bundeseigen?
Planen Sie eine Investition in eine Umschlaganlage des Kombinierten Verkehrs?
Können Sie eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Kapitalwertmethode) und die Ermittlung des volkswirtschaftlichen Nutzens vorlegen?
Können Sie die geforderten Erklärungen abgeben (u. a. zu Insolvenzverfahren, Unternehmen in Schwierigkeiten, Vorhabenbeginn, Diskriminierungsfreiheit)?

Was bekommst du konkret?

Zuwendung zur Projektförderung für Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen nach der Richtlinie vom 23. November 2022. Förderquote und Höchstbetrag nennt die Informationsseite nicht; sie stehen in der Richtlinie.

Wie stellst du den Antrag?

Anträge auf Standorterklärung, Anträge auf Förderung und Terminalstammdatenblätter reichen Sie entweder online im Portal FiBi (Förderung in der Binnenschifffahrt) oder in Schriftform mit den Vordrucken der Verwaltung ein. Beizufügen sind die Erklärungen des Antragstellers (Finanzierungsplan und Gesamtfinanzierung, Insolvenzverfahren, Vorhabenbeginn, Diskriminierungsfreiheit, subventionserhebliche Tatsachen, Korruptionspräventionsrichtlinie), das Terminalstammdatenblatt Teil I und II sowie die Datenblätter zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und zum volkswirtschaftlichen Nutzen. Eine Antragsfrist nennt die Seite nicht; Einzelheiten stehen in der Richtlinie und im Handout.

Häufige Fragen

Was wird mit der Förderung des Kombinierten Verkehrs unterstützt?
Gefördert werden Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie vom 23. November 2022, die auf der ELWIS-Seite der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung bereitsteht.
Wie stelle ich den Antrag?
Anträge auf Standorterklärung, Anträge auf Förderung und Terminalstammdatenblätter können online im Portal FiBi (Förderung in der Binnenschifffahrt) oder in Schriftform mit den bereitgestellten Vordrucken eingereicht werden.
Welche Unterlagen gehören zum Antrag?
Dazu zählen Erklärungen des Antragstellers zum Finanzierungsplan, zu Insolvenzverfahren, Unternehmen in Schwierigkeiten, Vorhabenbeginn, Diskriminierungsfreiheit und subventionserheblichen Tatsachen, das Terminalstammdatenblatt sowie Datenblätter zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und zum volkswirtschaftlichen Nutzen.
Wie hoch ist die Förderung und gibt es eine Antragsfrist?
Die Informationsseite der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung nennt weder Förderquote noch Höchstbetrag noch eine Frist. Diese Angaben stehen in der Richtlinie vom 23. November 2022 und im zugehörigen Handout.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs — Offizielle Programmseite
    elwis.dePrimärquelleGeneraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
  2. [02]
    Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23. November 2022
    elwis.deRechtsgrundlageGeneraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
  3. [03]
    Handout zur Richtlinie
    elwis.dePrimärquelleGeneraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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